Immer wieder gibt es beim Prozess rund um den getöteten sechsjährigen Joel Wendungen. Am Dienstag legt der Angeklagte ein neues Geständnis ab.
Ein umfassendes Geständnis des Angeklagten hat erneut zu einer Wendung im Prozess um den getöteten sechsjährigen Joel aus Pragsdorf bei Neubrandenburg geführt. Nach dpa-Informationen sagte der 15 Jahre alte Angeklagte am Dienstag anders als bisher erklärt aus, allein gehandelt zu haben. Zuerst hatte der „Nordkurier“ berichtet. Der Angeklagte soll im vergangenen September Joel im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte geschlagen und erstochen haben.
Während des seit Februar unter Ausschluss der Öffentlichkeit laufenden Prozesses hatte es wiederholt Überraschungen gegeben. So war zu Beginn bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft auch gegen den 17 Jahre alten Bruder des Angeklagten Ermittlungen eingeleitet hatte. Anfang April hatte der Angeklagte nach langem Schweigen dann ein Teilgeständnis abgelegt und von einer Beteiligung eines anderen Menschen gesprochen, bei dem es sich nicht um den Bruder handelte. Bei dem Geständnis am Dienstag war nach dpa-Informationen keine Rede mehr von einem Mittäter. Das Geständnis erfolgte demnach unter dem Eindruck der Beweislage, die einen weiteren Täter ausschließe.
Demnach sollten am Dienstagnachmittag noch Anklage, Verteidigung und Nebenklage ihre Schlussplädoyers halten. Am derzeit einzigen verbleibenden Prozesstermin Donnerstag kommender Woche könnte somit ein Urteil fallen.
Der gewaltsame Tod des sechsjährigen Joel im vergangenen September hatte bundesweit Bestürzung ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft wirft dem zum Tatzeitpunkt 14-Jährigen vor, Joel mehrfach ins Gesicht geschlagen und mit einem Messer mit einer Klingenlänge von circa 15 Zentimetern siebenmal auf ihn eingestochen zu haben. Der Junge starb, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe, so die Staatsanwaltschaft. Der Teenager hatte sich früheren Angaben zufolge in Widersprüche verstrickt, zudem wurde demnach seine DNA-Spur am Tatmesser gefunden.
Die brutale Tat soll sich in einem Gebüsch am Bolzplatz in dem kleinen Dorf in Mecklenburg-Vorpommern abgespielt haben. Dort, wo Joel starb, standen Monate später noch Engelsfiguren, Erinnerungsstücke und ein größeres Kreuz. Der Angeklagte war zwischenzeitlich aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil das Gericht nach eigener Aussage keinen Haftgrund sah. Die Staatsanwaltschaft legte Widerspruch ein, und das Oberlandesgericht Rostock kassierte die Entscheidung.
Artikel im „Nordkurier“