Für einen Teil der im Saale-Orla-Kreis lebenden Flüchtlinge gilt eine Arbeitspflicht. Kommunalpolitiker schauen genau, wie der Landkreis sie organisiert. Kommt eine solche Auflage auch andernorts?
Eine Arbeitspflicht für Flüchtlinge wie im Saale-Orla-Kreis ist aus Sicht des dortigen Landrats Christian Herrgott (CDU) nicht für jede Kommune in Deutschland ein sinnvolles Modell. Der Arbeitsaufwand seiner Landkreisverwaltung zur Organisation der Arbeitseinsätze bewege sich zwar in einem vertretbaren Umfang. „Das ist ein Aufwand, der zu leisten ist“, sagte Herrgott der Deutschen Presse-Agentur. Die Voraussetzungen seien von Landkreis zu Landkreis aber sehr verschieden. „Es muss jeder für sich selbst bewerten, ob eine Arbeitspflicht bei ihm Sinn macht oder nicht.“
So lebten in einigen Landkreisen mehr Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften als in anderen, sagte Herrgott weiter. Nur für Menschen, die so untergebracht seien, könne eine Arbeitspflicht aber überhaupt angeordnet werden. Auch sei es je nach Ort sehr unterschiedlich, wie diese Gemeinschaftsunterkünfte zum Beispiel an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen seien. Davon hänge ab, wo diese Menschen sinnvoll arbeiten könnten und wie viele Arbeitsgelegenheiten es für sie gebe.
Bisher 65 Flüchtlinge zu Arbeit verpflichtet
Im Saale-Orla-Kreis in Ostthüringen werden seit Jahresbeginn manche Flüchtlinge zu Arbeitseinsätzen innerhalb ihrer Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Dort reinigen sie etwa Flure oder kehren Laub zusammen. Bislang hätten etwa 65 Flüchtlinge Bescheide bekommen, mit denen sie zur Arbeit verpflichtet würden, sagte Herrgott. Etwa 150 Flüchtlinge hätten theoretisch zum Arbeitseinsatz herangezogen werden können. Das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises arbeitete nach Angaben eines Sprechers daran, dass die Flüchtlinge demnächst auch außerhalb ihrer Gemeinschaftsunterkunft arbeiten können – etwa bei Vereinen.
Die Pläne im Saale-Orla-Kreis hatten kurz nach dem Amtsantritt Herrgotts Anfang Februar bundesweit für Aufsehen gesorgt. Dabei wurde nach seinen eigenen Angaben der erste Verpflichtungsbescheid noch unter seinem Amtsvorgänger Thomas Fügmann (CDU) erlassen. „Ich führe das jetzt fort“, sagte er. Schon 2023 hatte der Kreistag des Saale-Orla-Kreises die lokale Verwaltung aufgefordert, ein Konzept zur Durchsetzung einer Arbeitspflicht für Flüchtlinge zu erarbeiten. Die gesetzliche Grundlage für diese Arbeitspflicht gibt es schon lange. Allerdings wurde sie bislang in kaum einer Kommune angewandt.
Deutschlandweites Interesse
Herrgott sagte, in den vergangenen Wochen hätten sich mehrere Landräte aus ganz unterschiedlichen Regionen Deutschlands an ihn gewandt, um zu erfahren, wie das Landratsamt im Saale-Orla-Kreis die Arbeitspflicht durchsetze. Von vielen Menschen in der Region bekomme er zustimmende Rückmeldungen zu diesem Projekt. „Ich bekomme zu 80 Prozent positive Reaktionen“, sagte Herrgott.
Gleichzeitig betonte er erneut, es gehe ihm nicht darum, Flüchtlinge durch die Arbeitspflicht zu gängeln. Er wolle ihre Chance auf Integration erhöhen und gleichzeitig die Akzeptanz gegenüber Flüchtlingen in der Bevölkerung steigern, sagte er.
Kritiker argumentieren, mit diesem Instrument würden Flüchtlinge als Menschen gebrandmarkt, die nicht arbeiten wollten. Die meisten Flüchtlinge wollten möglichst schnell einen Job, würden aber durch verschiedene gesetzliche Regelungen in Deutschland daran gehindert. Thüringens Justizministerin Doreen Denstädt (Grüne) hatte in der Vergangenheit gesagt: „Herr Herrgott macht genau das, was rechte Gruppierungen zurzeit versuchen: Er bedient das falsche Narrativ von den arbeitsscheuen Geflüchteten.“ Das sei „schäbig“.