Ein Kanusportler hat gegen ein gerichtlich bestätigtes Paddel-Verbot auf der Fränkischen Saale Beschwerde eingelegt. Über diese entscheide nun der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Würzburg am Dienstag mit. Das Gericht hatte zuvor den Eilantrag des Klägers gegen das vom Landratsamt Bad Kissingen verhängte Verbot abgewiesen.
Ein Kanusportler hat gegen ein gerichtlich bestätigtes Paddel-Verbot auf der Fränkischen Saale Beschwerde eingelegt. Über diese entscheide nun der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Würzburg am Dienstag mit. Das Gericht hatte zuvor den Eilantrag des Klägers gegen das vom Landratsamt Bad Kissingen verhängte Verbot abgewiesen.
Das Landratsamt hatte am 9. Februar 2024 eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Befahren des Flusses mit „kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft“ mit Ausnahme von zwei Teilstücken im gesamten Landkreis bis auf Weiteres untersagt. Begründet wurde das Verbot damit, dass es derzeit Tausende Bäume entlang des Flusses gebe, die jederzeit auf Paddler stürzen könnten und damit eine Lebensgefahr darstellten. Die Entscheidung hatte unter anderem bei Freizeitsportlern in der Region für Kritik gesorgt.
Die Fränkische Saale ist ein Nebenfluss des Mains. Sie verläuft über mehr als 140 Kilometer zwischen Bad Königshofen im Grabfeld (Landkreis Rhön-Grabfeld) und Gemünden am Main (Landkreis Main-Spessart).
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bad Kissingen