Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab Dienstag (10.00 Uhr) zwei Tage lang über das neue Wahlrecht. Nach Karlsruhe zogen die CSU, die Unionsfraktion im Bundestag, die Linkspartei sowie die frühere Linksfraktion, die bayerische Staatsregierung und insgesamt mehr als 4000 Menschen. Sie wenden sich unter anderem gegen die Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten. (Az. 2 BvF 1/23 u.a.)
Mit dem neuen Wahlrecht werden die Bundestagssitze zukünftig komplett anhand der Mehrheitsverhältnisse bei den Zweitstimmen vergeben. Ebenfalls umstritten ist die Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel. Diese Klausel ließ eine Partei bisher auch mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen ins Parlament einziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewann. Die von der Ampelkoalition vorangetriebene Wahlrechtsreform wurde im vergangenen Jahr beschlossen. Sie soll den Bundestag auf 630 Abgeordnete verkleinern.