Die Versammlungsbehörde der Polizei hat eine Begründung für eine Beschwerde zum Tesla-Protescamp in Grünheide noch rechtzeitig eingereicht. Am letzten Tag der Frist – am Freitag – seien die Unterlagen gekommen, sagte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) am Montag. Die Beschwerde am OVG richtet sich gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Potsdam.
Die Versammlungsbehörde der Polizei hat eine Begründung für eine Beschwerde zum Tesla-Protescamp in Grünheide noch rechtzeitig eingereicht. Am letzten Tag der Frist – am Freitag – seien die Unterlagen gekommen, sagte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) am Montag. Die Beschwerde am OVG richtet sich gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Potsdam.
Das Verwaltungsgericht hatte vor Wochen die polizeilichen Auflagen für das Protestcamp am Rande der Tesla-Fabrik kassiert. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Auflagen nicht ausreichend begründet gewesen seien und die Schutzwürdigkeit des Protestes nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Die Polizei hatte von den Aktivisten unter anderem gefordert, die Baumhäuser aus Sicherheitsgründen abzubauen.
Seit Ende Februar halten die Aktivisten ein Teilstück des Waldes an der Fabrik des E-Autobauers besetzt. Sie wollen eine geplante Erweiterung der Werksfläche verhindern.