Die umstrittene Grundsteuerreform wird zum Landtagsthema in der neuen Woche. Es gibt Befürchtungen, dass das Wohnen verteuert wird und zugleich die Steuer für Gewerbe-Immobilien sinkt.
In Mecklenburg-Vorpommern wächst die Befürchtung, dass die Anfang kommenden Jahres wirksam werdende Grundsteuerreform das Wohnen verteuert. Die Union bringt das Thema in der neuen Woche in den Landtag. „Die CDU-Fraktion fordert die Landesregierung auf, die systematische Mehrbelastung von Wohnimmobilien abzuwenden“, erklärte der finanzpolitische Sprecher der Oppositionsfraktion, Marc Reinhardt. „Das Land muss Maßnahmen ergreifen, um gegenzusteuern.“
Bereits im Februar hatte Schwerins Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) darauf hingewiesen, dass mit der Reform nach dem Bundesmodell, dem MV folgt, das Wohnen systematisch verteuert werde und zugleich die Grundsteuerbelastung von Gewerbegrundstücken systematisch sinke. Das zeige eine Auswertung der Daten, die in Schwerin inzwischen vorlägen.
Finanzminister Heiko Geue (SPD) lässt seither prüfen, ob das Problem ein landesweites ist. Ergebnisse liegen nach Worten einer Sprecherin bisher nicht vor. „Noch können keine neueren Entwicklungen bezüglich der Belastungsverschiebungen in Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt werden“, erklärte sie. „Die Gespräche auf Bund-Länder- und auf kommunaler Ebene werden derzeit intensiv fortgeführt.“ Mit einer Entscheidung sei aber noch im zweiten Quartal 2024 zu rechnen.
Der Direktor des Verbandes der Norddeutschen Wohnungsunternehmen, Andreas Breitner, hatte der Politik im März mit Blick auf die Grundsteuerreform vorgeworfen: „Der Staat macht sich auf Kosten der Mieterinnen und Mieter die Taschen voll und beklagt dann, dass es zu wenig Wohnraum gibt.“ In dem Verband sind sozialorientierte Vermieter zusammengeschlossen, wie kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen. Man habe mehrere Jahre lang auf die Folgen des Bundesmodells für Wohngebäude hingewiesen und sei von der Politik nicht beachtet worden, so Breitner. „Jetzt zeigt sich, dass wir mit unseren Voraussagen richtig lagen.“
Bislang berechnen die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage zum Teil jahrzehntealter Daten. Ab 2025 gilt eine neue Berechnung, die nach Einschätzung der Kritiker für viele Hausbesitzer teurer werden wird. Eine Studie des Verfassungsrechtlers Gregor Kirchhof im Auftrag des Bundes der Steuerzahler und des Eigentümerverbands Haus und Grund kam zu dem Schluss, dass die Neuregelung des Bundes verfassungswidrig sein könnte. In Eilverfahren zur strittigen Grundsteuerreform will der Bundesfinanzhof bis zur Jahresmitte eine Entscheidung fällen.
Manche Bundesländer – darunter Bayern – weichen jedoch von dem sogenannten Bundesmodell ab. Reinhardt verwies auf das Vorgehen von Ländern wie Sachsen, Saarland und Berlin. Sie hätten mit landesgesetzlichen Regelungen reagiert, um eine signifikante Mehrbelastung von Wohnimmobilien zu vermeiden.