Stromerzeugung: Kleine Windkraftanlagen im Außenbereich erlaubt

Im Landkreis Altenkirchen wird einem Anwohner zunächst untersagt, Kleinwindenergieanlagen für den Eigengebrauch zu errichten. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts ist das nicht zulässig.

Kleine Windkraftanlagen dürfen für die eigene Stromerzeugung auf eigenen Grundstücken im Außenbereich aufgestellt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit seinem Urteil am 4. April. Der Kreis Altenkirchen hatte Anwohnern untersagt, vier sogenannte Kleinwindenergieanlagen mit einer Höhe von 6,50 Meter im privaten Außenbereich zu errichten, wenn diese keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen würden. Einer Klage der Anwohner hatte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bereits zugestimmt, nun wurde auch die hiergegen eingelegte Berufung des Landkreises zurückgewiesen. Damit ist der Landkreis verpflichtet, einen Bauvorbescheid zur Errichtung von Kleinwindenergieanlagen im privaten Außenbereich zu erteilen, unabhängig davon, ob der mit ihnen produzierte Strom zum Eigenbedarf verwendet oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll. Das Gericht begründete dies mit dem umwelt- und ressourcenschonenden Vorhaben der Kläger, was auch bei privater Nutzung der Fall sei.

Pressemeldung Oberverwaltungsgericht

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