Der Freistaat versucht mit hohen Strafen, den Cannabiskonsum einzuschränken. Der vom Gesundheitsministerium erarbeitete Bußgeldkatalog kommt aber bisher kaum zum Einsatz.
Die von der Staatsregierung bewusst hoch angesetzten Bußgelder bei Verstößen gegen das Cannabis-Gesetz werden im Freistaat bisher nur selten ausgesprochen. Im Schnitt gab es in ganz Bayern bislang nur drei Verstöße pro Tag, die vom neuen Bußgeldkatalog erfasst werden: Wie das Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, registrierte die Polizei seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April bis Donnerstag, 18. April, 54 Ordnungswidrigkeiten, etwa wegen Kiffens in sogenannten Konsumverbotszonen.
Nachdem die Berliner Ampel-Regierung die Teil-Legalisierung von Cannabis durchgesetzt hatte, auch gegen den Widerstand Bayerns, erarbeitete der Freistaat einen Bußgeldkatalog für die vom Bund festgelegten Ordnungswidrigkeiten. Bayerns Gesundheitsministerium legte darin hohe Bußgelder fest. Wer in Fußgängerzonen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr Cannabis konsumiert, muss beispielsweise mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. Die gleiche Summe droht beim Kiffen in Sichtweite einer Schule oder eines Kinderspielplatzes.
Der stellvertretende Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft in Bayern, Thorsten Grimm, hatte vergangene Woche viel Unklarheit bei der Auslegung der Gesetze beklagt: „Die Kollegen befinden sich in einer großen Blase der Unsicherheit.“ Es scheine auch auf Konsumentenseite unklar zu sein, wo gekifft werden dürfe und wo nicht. „Das macht es auch für die Polizei so schwierig, zu kontrollieren“, sagte Grimm.
Ähnlich äußerte sich die Gewerkschaft der Polizei in Bayern. Besonders die Abstandsregularien zu Kinder- und Jugendeinrichtungen seien von der Bundesregierung nicht durchdacht, kritisierte der Landesvorsitzende Florian Leitner. Diese seien schlichtweg nicht zu kontrollieren und gingen an der Realität des Polizeialltags vorbei.
Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums betonte am Donnerstag, die Polizei kontrolliere nicht nur die im Bußgeldkatalog erwähnten Verstöße, sondern die Einhaltung aller relevanten Cannabis-Regeln: „Dabei sind selbstverständlich besonders Straftatbestände im Blick.“ Von 1. bis 18. April seien bei der bayerischen Polizei rund 250 Anzeigen zu Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis erfasst worden. In diesem Bereich kämen „laufend neue Verfahren dazu“.
Weil das Innenministerium nach der Teil-Legalisierung „mit einem erheblichen Anstieg der Fahrten unter Drogeneinfluss“ rechnen müsse, werde die Polizei in Bayern bei Verkehrskontrollen verstärkt auf Drogeneinfluss achten, sagte der Ministeriumssprecher. Dazu seien auch Schwerpunktkontrollen vorgesehen.
Zuletzt hatte der Freistaat angekündigt, weitere Kiff-Verbote für konkrete Bereiche zu erlassen. Verboten werden soll demnach das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten. Auch im Englischen Garten und dem Hofgarten Bayreuth soll das Kiffen gänzlich untersagt sein.
Bundesjustizminister Marco Buschmann kritisierte den Umgang der bayerischen Staatsregierung mit dem neuen Cannabis-Gesetz. „Ich meine, wir sollten die begrenzten Ressourcen, die wir im Staat haben, darauf konzentrieren, dass wir Einbrecher fangen, dass wir Mörder fangen, dass wir Schwerverbrecher verfolgen“, sagte der FDP-Politiker im Interview mit dem Radiosender „Antenne Bayern“. „Darauf sollten wir uns konzentrieren, anstatt zu überlegen, wie wir erwachsenen Leuten, die eine weiche Droge konsumieren, das Leben maximal schwer machen.“
Bußgeldkatalog „Konsumcannabis“ Bayern