Migration: Weg frei für Flüchtlingsunterkünfte auf Tempelhofer Feld

Auf dem Tempelhofer Feld können neue Container für Geflüchtete aufgebaut werden. Das Abgeordnetenhaus schuf nun die rechtliche Grundlage dafür.

Auf dem Tempelhofer Feld in Berlin können mehr temporäre Flüchtlingsunterkünfte gebaut werden. Das Abgeordnetenhaus beschloss dazu am Donnerstag mit den Stimmen von CDU und SPD eine Änderung des Tempelhofer-Feld-Gesetzes.

Damit wird nach früheren Angaben der Koalition zum einen die Nutzung der bisher schon vorhandenen Wohncontainer für Flüchtlinge auf dem Gelände rechtlich abgesichert. Zum zweiten gilt das auch für eventuelle neue Unterkünfte und soziale Infrastruktur.

Insgesamt geht es um ein Areal von 14,4 Hektar. Das entspricht 4,7 Prozent der Gesamtfläche des Tempelhofer Felds. Die Nutzung soll bis Ende 2028 beschränkt sein.

Bisher leben auf dem früheren Flughafen Tempelhof rund 2300 Menschen, darunter gut 1400 im Bereich der Hangars und 850 in einem Containerdorf auf dem Tempelhofer Feld nebenan. Die Kapazitäten sind damit nahezu ausgereizt.

Bei einem Volksentscheid 2014 hatte eine Mehrheit der Wählerinnen und Wähler dafür gestimmt, das Tempelhofer Feld gar nicht zu bebauen. Im Februar 2016 wurde durch eine Änderung des Tempelhofer-Feld-Gesetzes die befristete Errichtung von mobilen Unterkünften zur Unterbringung von Geflüchteten ermöglicht. Diese Regelung ist inzwischen ausgelaufen – auch deshalb wurde dies nun gesetzlich neu fixiert.

Angesichts der Wohnungsknappheit in Berlin wird seit geraumer Zeit darüber diskutiert, ob das Ergebnis des Volksentscheids noch zeitgemäß ist und am Rand des Areals nicht doch Wohnungen gebaut werden sollten. Das ist aber nicht Gegenstand der nun beschlossenen Gesetzesänderung.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Berlin kritisierte den Parlamentsbeschluss dennoch. „Ohne Not sucht die Berliner Regierungskoalition mit der heute beschlossenen Änderung des Tempelhof-Gesetzes den Konflikt mit der Stadtgesellschaft“, erklärte Geschäftsführer Tilmann Heuser.

Das Gesetz sei geändert worden, bevor überhaupt ein Konzept für die Nutzung der zusätzlichen Flächen für die Unterbringung von Geflüchteten entwickelt worden sei. Der Senat habe sich vom Abgeordnetenhaus einen „Freifahrtschein“ geholt. „Das verstärkt den Eindruck, dass der Hauptzweck der Gesetzesänderung darin liegt, das Feld für eine Bebauung des Tempelhofer Feldes zu bereiten“, meinte Heuser.

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