Bis zum Wochenende müssen E-Roller zum Ausleihen in Gelsenkirchen von der Straße verschwinden – in Berlin steht ein solches Vorgehen derzeit nicht zur Debatte. „Ein Verbot von E-Scootern ist für den Berliner Senat derzeit kein Thema“, sagte eine Sprecherin der Verkehrsverwaltung der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag.
Bis zum Wochenende müssen E-Roller zum Ausleihen in Gelsenkirchen von der Straße verschwinden – in Berlin steht ein solches Vorgehen derzeit nicht zur Debatte. „Ein Verbot von E-Scootern ist für den Berliner Senat derzeit kein Thema“, sagte eine Sprecherin der Verkehrsverwaltung der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag.
Die Zahl der Fahrzeuge sei Anfang des Jahres auf 19.000 verringert worden. Außerdem müssten Anbieter ab einer bestimmten Anzahl von Rollern Mitarbeiter einsetzen, die zum Beispiel herumliegende Roller wieder aufstellten. Berlin hat nach Angaben der Sprecherin Flächen bestimmt, an denen die Scooter abgestellt werden sollen. „Wir werden bis Sommer die Situation evaluieren, auswerten und entsprechende Maßnahmen ergreifen, sollte es keine merklich verbesserte Situation geben. So ist es mit den Anbietern vereinbart.“
E-Tretroller gelten in vielen Städten Deutschlands als großes Ärgernis und Sicherheitsrisiko, weil sie – achtlos abgestellt oder auf den Boden geworfen – zum Hindernis werden und durch mitunter rücksichtslose Nutzung Unfälle verursacht werden. Auch in Berlin kommt es immer wieder zu Vorfällen mit teils schweren Verletzungen. Im Januar geriert ein E-Roller-Fahrer unter eine Straßenbahn und starb.
In Gelsenkirchen müssen die Fahrzeuge bis zu diesem Wochenende aus der Stadt verschwinden. In einem Streit zwischen der Ruhrgebietsstadt und den beiden Verleihern Bolt und Tier entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Donnerstag in einem Eilverfahren, die zwei Unternehmen müssten die städtische Verfügung befolgen, „die E-Scooter bis zum 20. April 2024 aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen“.
PM Gericht