Bis 2040 will die rot-grüne Landesregierung Niedersachsen klimaneutral machen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll dafür deutlich beschleunigt werden.
Wer in der Nähe von Windenergieanlagen und Solaranlagen auf Freiflächen wohnt, soll davon in Niedersachsen künftig finanziell profitieren. Ein entsprechendes Gesetz hat der Landtag am Mittwoch mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD und Grüne beschlossen. Die CDU enthielt sich, die AfD stimmte gegen das Vorhaben.
Das Ziel der Landesregierung ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien aus Wind und Sonne deutlich zu beschleunigen und das Land bis 2040 klimaneutral zu machen. Neben der Bürgerbeteiligung sieht das neue Gesetz dafür auch kommunale Wind-Flächenziele sowie eine Akzeptanzabgabe vor, die die Anlagenbetreiber an die Kommunen zahlen müssen.
Bei der Beteiligung der Anwohner geht es um Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die erst noch errichtet werden sollen. Die Vorhabenträger werden verpflichtet, den Anwohnern in einem Umkreis von 2,5 Kilometern ein entsprechendes Angebot zu machen. Für die Ausschüttung gibt es laut Energieministerium unterschiedliche Möglichkeiten, etwa niedrige Strompreise, Direktzahlungen oder die Beteiligung an Bürgerenergiegenossenschaften.
Im Schnitt sollen die Bürger so mit 0,1 Cent je eingespeister Kilowattstunde berücksichtigt werden. „Diese direkte Beteiligung der Menschen vor Ort ist neu und bundesweit einzigartig“, sagte Energieminister Christian Meyer (Grüne).
Die Akzeptanzabgabe für die Kommunen soll 0,2 Cent je eingespeiste Kilowattstunde betragen. Laut Ministerium sind das rund 30 000 Euro pro Jahr für jedes neue Windrad. Die Kommunen könnten mit dem Geld zum Beispiel einen kostenlosen Eintritt ins Freibad, die Stärkung des Nahverkehrs, ein Kulturfestival oder die Förderung sozialer Einrichtungen bezahlen, zählte Meyer auf.
Die Flächenvorgaben für die Regionen sollen bis Ende 2032 erreicht werden. Sie sind auf maximal vier Prozent der Fläche gedeckelt und orientieren sich an einer von Wissenschaftlern ermittelten Windkraft-Eignung. Dabei wurden Ausschlussfaktoren wie Wohngebiete, Verkehr, Infrastruktur, Naturschutz, Militär und Wasser berücksichtigt. Der Höchstwert von vier Prozent wurde für die Landkreise Lüneburg, Rotenburg und Uelzen festgelegt, für die Stadt Osnabrück hingegen nur 0,02 Prozent.
Im Ergebnis sollen damit künftig 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen bereitstehen. Das entspricht etwa einer Verdopplung der bisher genutzten Fläche.
Niedersachsen liegt beim Ausbau der erneuerbaren Energien nach Angaben der Bundesnetzagentur bundesweit auf Platz zwei hinter Bayern. Mehr als die Hälfte der installierten Leistung entfällt dabei auf die mehr als 6300 Windenergieanlagen an Land.
Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf