Prozessbeginn: Gemeinschädliche Sachbeschädigung: Farbattacke aufs Brandenburger Tor wird vor Gericht verhandelt

Die Aktion sorgte für einen sechsstelligen Schaden und reichlich Diskussionen – und wird jetzt vor Gericht verhandelt. Zwei Klimaaktivisten der Letzten Generation müssen sich in Berlin für die Farbattacke aufs Brandenburger Tor verantworten.

Nach der Farbattacke auf das Brandenburger Tor vor rund sechs Monaten stehen an diesem Dienstag Dienstag (11 Uhr) erste Klimaaktivisten in Berlin vor Gericht. Den zwei Angeklagten im Alter von 20 und 21 Jahren wird gemeinschädliche Sachbeschädigung vorgeworfen. Sie sollen mit zwölf weiteren Mitgliedern der Klimagruppe Letzte Generation am 17. September 2023 an der Aktion beteiligt gewesen sein, bei der das symbolträchtige Wahrzeichen mit orangegelber Farbe besprüht worden war. Laut Anklage waren nach dem Angriff zunächst etwa 55.000 Euro Reinigungskosten entstanden. Der geschätzte Gesamtschaden soll bei 115.000 Euro liegen. 

Sieben Zeugen im Prozess um Letzte Generation

Aufgrund des jungen Alters der Klimaaktivisten findet der Prozess vor einem Jugendrichter des Amtsgerichts Tiergarten statt. Es könnte in ihrem Fall noch das Jugendrecht zur Geltung kommen. Bislang ist für den Prozess ein Verhandlungstag geplant, sodass das Urteil am selben Tag gesprochen werden könnte. Nach Gerichtsangaben sind sieben Zeugen geladen. 

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Die Reinigungsarbeiten an dem Tor waren aufwendig. Das Land Berlin fordert nach Angaben der Senatsfinanzverwaltung in einer zusätzlichen Zivilklage rund 142.000 Euro von den Klimaaktivisten. Wann das Landgericht Berlin in dieser Sache verhandelt, ist noch unklar. 

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