Innenminister: Poseck gegen grünes Licht für Cannabis-Legalisierung

Die begrenzte Freigabe von Cannabis hat die letzte Hürde genommen. Minister Poseck will die negativen Folgen möglichst gering halten: „Bekiffte Polizisten, Lehrer oder Richter darf es nicht geben.“

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hat den Beschluss des Bundesrats zur Teil-Legalisierung von Cannabis kritisiert. Die Länderkammer hatte am Freitag in Berlin ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren lassen, mit dem zum 1. April Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben für den Eigenkonsum erlaubt werden.

„Das Vorhaben bleibt aus meiner persönlichen Sicht ein politischer Fehler. Ich rechne damit, dass unser Land unsicherer wird, so zum Beispiel im Hinblick auf die Gesundheit, vor allem junger Menschen, im Hinblick auf die Bekämpfung der Kriminalität und im Hinblick auf die Sicherheit im Straßenverkehr“, teilte Poseck der Deutschen Presse-Agentur nach der Abstimmung mit. Zuvor hatte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) das Cannabis-Gesetz eine „Katastrophe für Deutschland“ genannt. In der mitregierenden SPD in Hessen gab es aber teils auch Zustimmung für das Vorhaben.

Legal sein soll in Deutschland für Erwachsene ab 18 Jahren künftig grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingang.

„Mehrbelastung für Polizei und Justiz“

Hessens Innenminister Poseck kritisierte weiter mit Blick auf die Überwachung der künftigen Regeln: „Hinzu kommt die zu erwartende erhebliche Mehrbelastung für Polizei und Justiz, die unsere hoch belasteten Sicherheitsbehörden zur Unzeit trifft.“ Die Sitzung des Bundesrates am Freitag habe die gravierenden Bedenken gegen das Gesetz „noch einmal eindrucksvoll deutlich gemacht. Es ist schon bemerkenswert, dass sich kein Land geschlossen hinter das Vorhaben gestellt hat.“

Minister Poseck, einst höchster Richter Hessens, kündigte an, die Vorbereitungen zur Umsetzung des Gesetzes in seinem Bundesland würden nun gleichwohl forciert. „Leider hat der Bundesgesetzgeber mit dem In-Kraft-Treten von weiten Teilen bereits zum 1. April eine unzumutbar kurze Umsetzungsfrist gesetzt.“ Posecks Anliegen ist es nach eigenen Worten, „bei der Umsetzung die negativen Auswirkungen der Legalisierung durch eine restriktive Umsetzung so gering wie möglich zu halten. Dazu gehören zum Beispiel Regeln, die vor gefährlichen Auswirkungen im Dienstbetrieb schützen.“ Der hessische Innenminister betonte: „Bekiffte Polizisten, Lehrer oder Richter darf es nicht geben.“

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