Wohnungspolitik: Kappungsgrenze für Bestandsmieten in SH beschlossen

Die Wohnungsmiete ist für viele Menschen eine große Belastung. In besonders vom Wohnungsmangel betroffenen Orten setzt die Landesregierung jetzt eine Grenze für Erhöhungen.

Für Mieterhöhungen in besonders vom Wohnungsmangel betroffenen Regionen Schleswig-Holsteins gibt es jetzt wieder eine Kappungsgrenze. Bei bestehenden Verträgen darf die Miete dort innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent erhöht werden, wie das für Wohnungsbau zuständige Innenministerium nach dem Kabinettsbeschluss am Dienstag mitteilte. Die Regelung gilt in 62 Städten und Gemeinden des Landes, darunter Kiel, Lübeck und Flensburg. Betroffen seien auch viele Kommunen in den Tourismusregionen sowie Städte und Gemeinden in der Nähe zu Hamburg. Ohne die Kappung dürften Mieten in drei Jahren um maximal 20 Prozent steigen. Die Verordnung tritt zum 1. Mai in Kraft und gilt für fünf Jahre.

Die Reaktionen auf den Beschluss fielen unterschiedlich aus. Der FDP-Landtagsabgeordnete Bernd Buchholz sieht darin lediglich zusätzliche bürokratische Hürden und die Unterdrückung von Marktmechanismen. „Das hilft niemandem.“ Der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thomas Hölck, forderte zusätzlich eine Mietpreisbremse. Die Grünen-Abgeordnete Bina Braun betonte, Wohnen sei ein Grundrecht, für dass sich ihre Fraktion einsetze.

Vom Direktor des Verbands Norddeutscher Wohnungsunternehmen, Andreas Breitner, und dem Vorstandsvorsitzenden des Grundeigentümerverbands Haus & Grund Schleswig-Holstein, Alexander Blažek, kam Kritik: „Bürokratie baut keine Wohnungen. Daher hilft die Kappungsgrenzenverordnung nicht, den teilweise angespannten Wohnungsmarkt zu entspannen.“ Der Landesregierung fehle der Mut, die Grunderwerbssteuer zu senken, was dem Wohnungsbau helfen würde.

Verwandte Beiträge