Justiz: Zweiter Prozess um Gewaltattacke auf Ex-Freundin

Ein Treffen in einem Hotelzimmer endet mit lebensgefährlichen Messerstichen. Ein Mann soll seine frühere Freundin schwer verletzt und sie eingesperrt haben. Nun steht er zum zweiten Mal vor Gericht.

Zum zweiten Mal muss sich ein 33-Jähriger vor dem Landgericht Frankfurt wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Freiheitsberaubung verantworten. Der Mann war erstmals im Jahr 2021 zu acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Er fügte demnach seiner Ex-Freundin lebensgefährliche Messerstiche zu – eigentlich soll in einem Frankfurter Hotelzimmer ein Versöhnungstreffen mit ihr geplant gewesen sein. Erst nach fünf Stunden ließ der Mann die Verletzte aus dem Zimmer und fuhr mit ihr im Taxi in ein Krankenhaus.

Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben und eine erneute Verhandlung in Frankfurt angeordnet. Die Frage einer alkoholbedingten Schuld- und Steuerungsfähigkeit sei von der Strafkammer nicht ausreichend geklärt worden, hieß es zur Begründung. Der Anklage zufolge hatte der 33-Jährige neben Heroin reichlich Alkohol konsumiert. Der Mann gab vor Gericht an, sich an vieles nicht mehr erinnern zu können. 

Mit der Frau war der Angeklagte offensichtlich mehrere Monate liiert. Am Tatabend hatte sich die Frau in dem Hotelzimmer geweigert, Alkohol zu trinken, was vermutlich den Ärger des Mannes hervorrief. Er soll sie deshalb auch mit einer Heroinspritze bedroht haben. Ein Tötungsdelikt war bereits während der Ermittlungen ausgeschieden, da der Angeklagte von sich aus mit den Messerstichen aufgehört und die Frau in die Klinik gebracht hatte. Der Prozess soll nach zwei weiteren Verhandlungstagen noch im März enden.

Landgericht Frankfurt

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