Organisierter Widerstand: Streiken hier und anderswo: So regeln die Europäer den Arbeitskampf

Streiks sind in Deutschland nicht sonderlich gern gesehen. Anders dagegen in Ländern wir Frankreich. Warum ist das so? Und welche Regeln haben die europäischen Nachbarn? Ein Überblick.

CSU-Generalsekretär Martin Huber hat der Gewerkschaft GDL nach der vorletzten Ankündigung neuer Bahn-Streiks in scharfen Worten einen Missbrauch des Streikrechts vorgeworfen. Es sei „unanständig, unverantwortlich und unverschämt, in diesen Zeiten als Gewerkschaftschef offen davon zu sprechen, dass das Ziel des Streiks Chaos ist und mangelnde Planbarkeit“, sagte Huber und bezog sich auf GDL-Chef Weselsky. Deshalb sollten Streiks gerade bei kritischer Infrastruktur mit entsprechendem Vorlauf angekündigt werden müssen, sie müssten zeitlich begrenzt sein, und es müsse vorab ein – wenn auch erfolgloses – Schlichtungsverfahren stattgefunden haben.

Streikrecht mit Verhältnismäßigkeitsgebot

Gesetzliche Regelungen, die das Streikrecht für bestimmte Bereiche der Daseinsvorsorge einschränken, bestehen in Deutschland jedoch gar nicht.STERN PAID 12_24 Streik 16.30

Das Streikrecht in Deutschland ergibt sich aus der im Grundgesetz verankerten Koalitionsfreiheit. Nach Angaben des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist das Arbeitskampfrecht in Deutschland dabei im Wesentlichen durch die Rechtsprechung entwickelt worden. Wichtigstes Grundprinzip jedes Arbeitskampfes sei nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedoch das – immer wieder neu zu bewertende – Verhältnismäßigkeitsgebot.

Doch wie halten es andere Länder mit dem Recht zum Arbeitskampf? Der stern hat sich die Regelungen in einigen europäischen Staaten genauer angesehen.

Quelle: Bundestag, mit AFP, „Econstor“, ETUI-REHS, Tagesschau, EURES, belgium.be, oegb.at, Friedrich-Ebert-Stiftung, Work.ch, Hans-Böckler-Stiftung

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