Verhandlung über Einstufung von AfD als Verdachtsfall vor OVG Münster begonnen

In der Reihe juristischer Auseinandersetzungen der AfD mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz hat am Dienstag eine mündliche Verhandlung vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster begonnen. Im Kern geht es um die Frage, ob die AfD als Gesamtpartei von den Verfassungsschützern als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt werden darf. Das Verwaltungsgericht Köln wies im März 2022 eine dagegen gerichtete Klage der AfD in erster Instanz ab.

In den insgesamt drei vor dem OVG anhängigen Berufungsverfahren geht es auch um die Einstufung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) und des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten Flügels als Verdachtsfall – im Fall des Flügels auch um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. Für die mündliche Verhandlung wurden zwei Tage angesetzt. Am Mittwoch könnte ein Urteil fallen.

Der Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Bundesamt mit Sitz in Köln dauert inzwischen mehrere Jahre an. Nach einer erstmaligen Einstufung der Partei als sogenannter Prüffall im Jahr 2019 wurde die Gesamtpartei im März 2021 als Verdachtsfall des Rechtsextremismus hochgestuft. Das Verwaltungsgericht Köln verwies im Jahr darauf auf „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei“.

Für die AfD hat eine solche Einstufung weitreichende Folgen. Als Verdachtsfall dürfen gegen die Partei geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden. Darunter fallen etwa Observationen oder das Sammeln von Informationen über sogenannte V-Leute. Mit ihren Klagen zielt die AfD darauf ab, dem Verfassungsschutz eine Einstufung der Gesamtpartei, des Flügels und der JA als Verdachtsfälle und daraus folgende Beobachtungen zu verbieten.

Auch öffentliche Mitteilungen dieses Inhalts will die Partei dem Bundesamt untersagen lassen. Die Verhandlung über die AfD-Klagen wurde vor dem OVG ursprünglich bereits für Ende Januar erwartet. Aus Sicht der AfD war eine Verschiebung nötig, weil noch Unterlagen mehrerer Landesverfassungsschutzbehörden angefordert werden sollten. Das Gericht verschob die Verhandlung daraufhin um zwei Wochen, lehnte eine darüber hinaus gehende Verschiebung jedoch ab.

Im Fokus steht die erwartete Entscheidung auch wegen ihrer möglichen Signalwirkung auf die Debatte um ein Verbotsverfahren der AfD und ihrer als Verein eingetragenen Jugendorganisation. Folgen dürfte sie indes auch für das weitere Vorgehen des Verfassungsschutzes haben.

Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ soll das Bundesamt bereits an einem Gutachten zu einer möglichen Einstufung der gesamten AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ arbeiten. Bislang werden die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen vom jeweiligen Landesverfassungsschutz so eingestuft.

Das derzeit gültige Gutachten des Verfassungsschutzes zur Radikalität der AfD stammt vom Frühjahr 2021. Dem Bericht zufolge warten die Verfassungsschützer aus Rücksicht auf die bevorstehende Verhandlung vor dem OVG mit der Fertigstellung des Gutachtens. Das Bundesamt äußerte sich demzufolge nicht zu dem Bericht.

Die AfD-Fraktion im sächsischen Landtag äußerte scharfe Kritik an den Plänen des Verfassungsschutzes. Im Herbst werden in Sachsen, Thüringen und Brandenburg neue Landtage gewählt. In den drei Ländern lag die AfD in Umfragen zuletzt in Führung. Bereits im Mai und Juni finden in neun Bundesländern Kommunalwahlen statt.

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