In einer Reihe von juristischen Auseinandersetzungen der AfD mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz beginnt am Dienstag (09.00 Uhr) die mündliche Verhandlung vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Im Kern geht es um die Frage, ob die AfD als Gesamtpartei von den Verfassungsschützern als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt werden darf. Das Verwaltungsgericht Köln wies im März 2022 eine dagegen gerichtete Klage der AfD in erster Instanz ab.
In den insgesamt drei vor dem OVG anhängigen Berufungsverfahren geht es auch um die Einstufung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) und des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten Flügels als Verdachtsfall – im Fall des Flügels auch um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. Für die mündliche Verhandlung wurden zwei Tage angesetzt. Am Mittwoch könnte ein Urteil fallen.