Medien: Streit um Honig-Werbung: Böhmermann geht in Berufung

Der von TV-Satiriker Jan Böhmermann in dessen Sendung vorgeführte Imker aus Sachsen hat den Spieß umgedreht und das als Werbung genutzt. Der Moderator klagte und verlor vor Gericht.

Der juristische Honig-Streit zwischen TV-Satiriker Jan Böhmermann und einem sächsischen Imker geht in die nächste Instanz. Die Anwälte des Moderators haben Berufung gegen das erste Urteil des Landgerichts Dresden in der Sache eingelegt. Die Schrift sei am 7. März eingegangen, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Dresden am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur sagte. Der zuständige 4. Senat werde sich mit der Sache befassen und entscheiden oder verhandeln. 

Böhmermann wollte dem Bienenzüchter und Honigproduzenten aus Meißen den Vertrieb von und die Werbung für einen nach einer Sendung des „ZDF Magazin Royale“ im November 2023 kreierten „Beewashing“-Honig mit dessen Namen und Gesicht verbieten. Eine Zivilrichterin hatte das Ansinnen eines Verbots mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am 8. Februar aber als „in der Sache unbegründet“ zurückgewiesen. 

Rico Heinzig war ohne vorherige Rückfrage in einem Bericht über Firmen genannt und gezeigt worden, die „Beewashing“ als eine Form des Greenwashings betreiben würden – ein Wortspiel aus Greenwashing und dem englischen Wort für Bienen. Als satirische Reaktion brachte er einen „Beewashing“-Honig heraus und warb dafür in einem Dresdner Supermarkt mit Namen, Bild und Zitaten aus der Sendung. Eine Unterlassungserklärung der Gegenseite hatte Heinzig verweigert – und Böhmermann daraufhin geklagt. 

Verwandte Beiträge