Bundesgerichtshof: Verurteilung zu Haft wegen Mordversuchs ist rechtskräftig

Die Verurteilung einer Frau in Köln wegen eines versuchten Mordes an ihrem Schwiegervater mit einer Überdosis Insulin ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag mit. Der 2. Strafsenat habe die Revision der Angeklagten gegen das Urteil aus dem Oktober 2022 „ganz überwiegend verworfen“ und ihre Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestätigt. Das Urteil sei lediglich in anderen Punkten – dabei ging es unter anderem um finanzielle Aspekte – verändert worden.

Die Verurteilung einer Frau in Köln wegen eines versuchten Mordes an ihrem Schwiegervater mit einer Überdosis Insulin ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag mit. Der 2. Strafsenat habe die Revision der Angeklagten gegen das Urteil aus dem Oktober 2022 „ganz überwiegend verworfen“ und ihre Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestätigt. Das Urteil sei lediglich in anderen Punkten – dabei ging es unter anderem um finanzielle Aspekte – verändert worden.

Die zu diesem Zeitpunkt 42-Jährige war vom Landgericht Köln wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht hatte sich überzeugt gezeigt, dass die Frau im Juli 2020 ihrem damals achtzigjährigen Schwiegervater heimlich eine Überdosis Insulin verabreicht hatte. Der Mann – bis dahin noch praktizierender Arzt in einer Kölner Praxis – überlebte die Überdosis, war aber seither ein schwerer Pflegefall. Die Deutsche hatte die Anklagevorwürfe damals vehement bestritten.

Pressemitteilung BGH

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