Die Pläne des Senats für eine Umzäunung des Görlitzer Parks sind umstritten. Inzwischen liegen noch mehr Details vor. Der Bezirk wehrt sich jedoch weiter.
Der Streit um den Görlitzer Park zwischen dem Berliner Senat und dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg geht in die nächste Runde. Nachdem die Senatsumweltverwaltung ihre Pläne für den Umbau und die nächtliche Schließung des Areals in Kreuzberg vorgestellt hat, widerspricht das Bezirksamt von Bürgermeisterin Clara Herrmann (Grüne) der Weisung von Senatorin Manja Schreiner (CDU), die Maßnahmen einzuleiten und mitzutragen. „Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin kann und wird Ihrer Weisung in oben bezeichnetem Schreiben nicht nachkommen“, heißt es in einem Brief vom 7. März, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatten der „Tagesspiegel“ und die „Welt“ berichtet.
Unabhängig von den unterschiedlichen politischen sowie inhaltlichen Auffassungen zur Frage einer Umfriedung und Schaffung einer Benutzungsregelung für den Görlitzer Park sehe man „erhebliche und nicht zu überwindende rechtliche Hindernisse“, die Weisung auszuführen, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben von Bezirksbürgermeisterin Herrmann und der für Umwelt und Grünflächen zuständigen Bezirksstadträtin Annika Gerold (Grüne).
Umzäunung des Parks und bessere Beleuchtung
Die Senatsumweltverwaltung hatte am Mittwoch ihre Pläne für den Park vorgestellt, der insbesondere wegen des Drogenhandels als Kriminalitätsschwerpunkt gilt. Demnach soll die Anlage für 1,9 Millionen Euro Park umzäunt und es sollen mindestens 17 verschließbare Eingänge errichtet werden. Zudem soll der Park von 40 zusätzlichen Lampen bestrahlt werden.
Zur Umsetzung der Pläne sind noch viele Fragen offen. Zuständig für Parks und andere Grünanlagen sind in Berlin offiziell die Bezirke. Der Senat kann aus bestimmten Gründen die Zuständigkeit an sich ziehen, muss dabei aber rechtliche Vorgaben beachten. Bezirke können das Eingreifen des Senats aber zumindest verzögern. Schreiner hatte bereits mit weiterem Widerstand des Bezirks gerechnet.
Kritik an kurzer Fristsetzung
Herrmann und Gerold listen in ihrem fünfseitigen Schreiben an die Senatorin Schreiner sieben Punkte auf, warum es aus ihrer Sicht dem Bezirk nicht möglich ist, die Maßnahmen umzusetzen. Dazu gehört beispielsweise die Finanzierung. Im Bezirkshaushalt seien keinerlei Mittel für die Pläne vorgesehen. „Eine rein politische Kostenübernahmeerklärung in Medienäußerungen des Senats oder im Rahmen des informellen Sicherheitsgipfels ersetzt keinen Haushaltsbeschluss“, argumentiert Herrmann.
Mehrfach kritisieren die Grünen-Politikerinnen den Umgang des Senats mit dem Bezirk und verweisen dabei insbesondere auf eine Frist von knapp zweieinhalb Tagen, um den Weisungen des Senats zu entgegnen. „Bislang hatten wir den Eindruck, dass Senat und Bezirk in einem ernsthaften Dialog zur Lösung der Probleme im Bereich des Görlitzer Parks stehen und dass, trotz der unterschiedlichen Auffassungen in der Sache, dieses gemeinsame Problemlösungsinteresse beiderseits jeweils anerkannt wird“, heißt es in dem Schreiben.
Die kurze Frist nun erwecke jedoch den Eindruck, „dass der Senatsverwaltung die Position des Bezirks letztlich gleichgültig ist“ und das Vorhaben schnellstmöglich „durchgepaukt“ werden solle. „Diese kurze Frist ist für uns sehr unangenehm, weil wir so keine Möglichkeit haben, diese Thematik mit dem Bezirksamtskollegium zu beraten und zu besprechen“, heißt es an anderer Stelle.
Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung