Bildung: Gericht verhandelt über Vorgriffsstunden für Lehrkräfte

Seit fast einem Jahr stehen die Lehrer in Sachsen-Anhalt eine Stunde pro Woche länger vor der Klasse. Sie können sich die Stunden auszahlen lassen oder auf einem Arbeitszeitkonto ansparen. Ist das rechtens?

Im Kampf gegen den hohen Unterrichtsausfall lässt Sachsen-Anhalt Lehrkräfte seit fast einem Jahr eine Stunde pro Woche länger unterrichten – am Donnerstag (10.30 Uhr) verhandelt das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg über die Regelung. Zwei Lehrer haben Normenkontrollanträge gegen die sogenannte Vorgriffsstunde eingereicht.

Die zusätzlichen Stunden können sich die Lehrkräfte vergüten lassen oder sie auf einem Arbeitszeitkonto ansparen, um sie ab dem Schuljahr 2033/34 abzubauen. Von der Regelung sind Lehrkräfte ab 62 und befristet angestellte Lehrkräfte ausgenommen.

Das Land reagiert mit der Zusatzstunde auf den Lehrermangel und das hohe Maß an Unterrichtsausfall. Für Grundschullehrkräfte bedeutet die Neuregelung 28 statt bislang 27 Unterrichtsstunden, für Sekundarschul- und Gymnasiallehrkräfte 26 statt 25 Unterrichtsstunden pro Woche.

Ankündigung des Oberverwaltungsgerichts

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