Oberverwaltungsgericht: Beschwerde des Bezirksstadtrats Hönicke hat Erfolg

Das Oberverwaltungsgericht gibt dem Lichtenberger Bezirksstadtrat Hönicke in einem Punkt recht: Er dürfte seine Dienstgeschäfte zunächst wieder aufnehmen, bis über seinen Widerspruch gegen das Verbot entschieden ist.

Der Lichtenberger Bezirksstadtrat Kevin Hönicke (SPD) hat sich vor Gericht erfolgreich gegen seine sofortige Freistellung vom Dienst gewehrt. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg dürfte der Berliner Kommunalpolitiker wieder die Dienstgeschäfte wahrnehmen. Die Richter ordneten an, dass der Widerspruch Hönickes gegen das Verbot der Führung seiner Dienstgeschäfte eine aufschiebende Wirkung hat, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Mit dem Beschluss vom selben Tag änderte das OVG eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Az.: OVG 4 S 53/23). 

Hönicke wird vorgeworfen, im Mai 2023 einem Journalisten bei einer Berliner Tageszeitung anonym interne E-Mails über ein Jahr zurückliegende Vorwürfe von Dienstmissbrauch und sexueller Belästigung in einem anderen Amt zugeleitet zu haben. 

Der Bürgermeister des Bezirks hatte ihm daraufhin die Führung der Amtsgeschäfte verboten. Im Zusammenhang mit der rechtlichen Auseinandersetzung darüber hatte Hönicke Widerspruch eingelegt. Eine Vorentscheidung für den Ausgang eines Disziplinarverfahrens ergibt sich dem OVG zufolge aus dem aktuellen Beschluss nicht.

Ein Verbot der Führung von Amtsgeschäften diene der Abwehr von Gefahren für den Dienstbetrieb. Maßgeblich sei die Prognose, dass die Aufgabenerfüllung der Behörde erheblich gefährdet sei, wenn der Beamte seine Dienstgeschäfte weiterführte, so das OVG. Im vorliegenden Fall seien zwingende dienstliche Gründe für ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aber seit der Veröffentlichung des Briefinhalts durch die Berliner Tageszeitung nicht mehr erkennbar. 

„Ab diesem Zeitpunkt waren sowohl die Art als auch der Inhalt der der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Unterlagen zu erkennen und es konnte nachvollzogen werden, dass die dem Antragsteller als Urheber zugeordnete Offenlegung in einem konkreten Zusammenhang zu thematisch begrenzten Vorgängen in der Vergangenheit stand.“ Seitdem seien weder Verdunkelungsgefahr noch andere erhebliche Gefahren für den künftigen Dienstbetrieb auszumachen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Oktober 2023. Hönicke flog als Absender des anonymen Schreibens auf, weil die Briefmarke über seine E-Mail-Adresse bestellt wurde. Ende Oktober 2023 leitete die Staatsanwaltschaft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses ein. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag auf Nachfrage mitteilte. 

PM Bezirksamt Lichtenberg zur Freistellung PM Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

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