Kirche: Kirche gegen Rechtsextremismus: Experte fordert Regelung

Nach der deutlichen Distanzierung der katholischen Bischöfe von rechtsextremen und nationalistischen Gedanken müssen nach Expertenansicht nun Taten folgen. Der Kirchenrechts-Professor Thomas Schüller aus Münster forderte rechtliche Regelungen in den Bistümern für diözesane Gremien und Pfarrgemeinderäte: Festgehalten werden sollte nach seiner Einschätzung, dass jemand nicht wählbar ist oder sein Mandat verliert, wenn er sich erwiesen „fremdenfeindlich, rassistisch und antisemitisch“ verhalte. Wenig Sinn mache es, auf die konkrete Parteimitgliedschaft abzustellen, sagte Schüller. Denn schließlich sei in Deutschland niemand verpflichtet, zu sagen, welcher Partei er angehört. 

Nach der deutlichen Distanzierung der katholischen Bischöfe von rechtsextremen und nationalistischen Gedanken müssen nach Expertenansicht nun Taten folgen. Der Kirchenrechts-Professor Thomas Schüller aus Münster forderte rechtliche Regelungen in den Bistümern für diözesane Gremien und Pfarrgemeinderäte: Festgehalten werden sollte nach seiner Einschätzung, dass jemand nicht wählbar ist oder sein Mandat verliert, wenn er sich erwiesen „fremdenfeindlich, rassistisch und antisemitisch“ verhalte. Wenig Sinn mache es, auf die konkrete Parteimitgliedschaft abzustellen, sagte Schüller. Denn schließlich sei in Deutschland niemand verpflichtet, zu sagen, welcher Partei er angehört. 

Konkrete Formulierungen in ihren Satzungen für die ehrenamtlich tätigen Pfarrgemeinderäte haben bislang nur das Bistum Würzburg und die Erzdiözese Berlin, wie das Zentralkomitee der Katholiken (ZdK) mitteilte. Das ZdK selbst will auch tätig werden: „Wir überarbeiten als organisierte Vertretung der katholischen Zivilgesellschaft in Deutschland derzeit das eigene Statut. Eine entsprechende Ausschlussklausel für den Umgang mit Mitgliedern, die Ansichten vertreten, die dem christlichen Menschenbild grundlegend widersprechen, ist darin vorgesehen“, sagt eine Sprecherin. 

Bei ihrem Frühjahrstreffen in Augsburg hatten die Bischöfe einstimmig ein Papier verabschiedet, in dem es unter anderem heißt: „Die Verbreitung rechtsextremer Parolen – dazu gehören insbesondere Rassismus und Antisemitismus – ist überdies mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in der Kirche unvereinbar.“ Für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirche gelten bereits entsprechende Vorschriften.

Papier der Deutschen Bischofskonferenz zu Rechtsextremismus

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