Psychiatrie für Angeklagten nach tödlicher Messerattacke auf Unbekannte in Rheinland-Pfalz

Im Fall einer tödlichen Messerattacke auf ihm unbekannte Menschen in Rheinland-Pfalz soll der Angeklagte dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Das Landgericht Koblenz ordnete die Unterbringung des 39-Jährigen in einem Sicherungsverfahren an, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte. Demnach erging das Urteil am Donnerstag. Dem Mann wurde Mord und versuchter Mord vorgeworfen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Juli in Tötungsabsicht und heimtückisch in Bad Hönningen einen ihm unbekannten Mann mit einem Messer angegriffen hatte. Dabei fügte er ihm mehrere Stich- und Schnittverletzungen zu. Das Opfer konnte schwer verletzt vom Tatort flüchten. 

Wenig später griff der 39-Jährige eine ihm unbekannte Frau an mit einem Messer unvermittelt an. Diese wurde dabei so schwer verletzt, dass sie noch am Tatort starb. Der 39-Jährige wurde kurz nach der Tat festgenommen. Wegen einer schweren psychischen Erkrankung galt er dem Gericht als schuldunfähig.

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