Justiz: Prozessauftakt: Trierer Amokfahrer schweigt zunächst

Auch in der Teil-Neuauflage des Prozesses um die tödliche Amokfahrt in Trier will der Angeklagte nichts sagen. Zumindest zunächst nicht. Zu Prozessbeginn gab es überraschend eine traurige Nachricht.

Zum Auftakt des neu aufgerollten Prozesses um die tödliche Amokfahrt in Trier will der Täter zunächst nichts zu den Vorwürfen sagen. „Er wird sich gegebenenfalls in Teilen einlassen, aber noch nicht heute“, sagte dessen Verteidiger Frank K. Peter am Dienstag im Landgericht zum Prozessbeginn in Trier. Im rund einjährigen ersten Prozess hatte der heute 54 Jahre alte Amokfahrer geschwiegen.

Der Prozess wird seit Dienstag in Teilen neu aufgerollt, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das erste Urteil überwiegend aufgehoben hat. Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 war der Mann mit einem Geländewagen durch die Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Fünf Menschen starben unmittelbar, zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte.

Zum Prozessbeginn wurde bekannt, dass ein bei der Tat schwerst verletzter Mann in der Nacht zum Dienstag gestorben ist. Der 66-Jährige sei „an den direkten Folgen der bei dem Tatgeschehen erlittenen Verletzungen“ gestorben, teilte dessen Anwalt Andreas Ammer mit. Der Mann war seit der Amokfahrt schwerst pflegebedürftig gewesen.

Nach Verlesung der Anklage und zweier Urteile wurde die Hauptverhandlung zunächst unterbrochen, da der Angeklagte mit dem neu bestellten psychiatrischen Gutachter ein erstes Gespräch führen wollte. Im Anschluss sollten möglicherweise Videos der polizeilichen Vernehmung des Angeklagten nach der Tat abgespielt werden.

In der Teil-Neuauflage des Prozesses steht die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten im Fokus. Denn nach Ansicht des BGH haben die Trierer Richter Fehler gemacht. Bei dem Mann war eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden. Deswegen hatte das Gericht ihn generell für vermindert schuldfähig gehalten. Konkret auf die Tat bezogen geprüft und begründet hatte das Gericht die Annahme jedoch nicht, urteilte der BGH.

Dass der Angeklagte der Täter war, ist in der Neuauflage des Prozesses unbestritten. Er war im August 2022 wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu lebenslang verurteilt worden. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an.

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