Energieministerium: Land unterstützt Wärmeplanung der Thüringer Kommunen

Die Kommunen müssen eine Wärmeplanung vorlegen, an der sich die Bürger bei ihren Heizungsprojekten orientieren können. Die Planung ist aufwendig – das Land will finanziell helfen.

Das Land Thüringen will den Kommunen bei der aufwendigen Wärmeplanung in den nächsten Jahren zur Seite stehen. Der finanzielle Aufwand dafür werde im Zeitraum bis 2028 auf 20 Millionen Euro geschätzt, teilte das Energieministerium in Erfurt auf Anfrage mit. Davon habe rund 13 Millionen der Bund zugesagt, das Land steuere 7 Millionen Euro bei. Für die Regelungen zur Wärmeplanung solle es ein Landesgesetz geben, das das Parlament möglichst noch vor der Landtagswahl Anfang September verabschieden sollte, so das Ministerium.

Mit einer entsprechenden Zuarbeit für den Landtag beschäftigt sich am Dienstag das Kabinett. Energieminister Bernhard Stengele (Grüne) sprach von einer Formulierungshilfe für das Parlament. „Sinn und Zweck des Landesgesetzes ist, den Kommunen eine gute Orientierung zu bieten, wie es mit der Wärmeplanung weitergeht.“

Bisher noch keine Wärmeplanung fertig

Ein Bundesgesetz verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 und kleinere Städte und Gemeinden bis Mitte 2028 Wärmepläne erstellen. An ihnen sollen sich die Bürger bei der Umstellung auf umweltfreundlichere Heizungen orientieren können. Es geht dabei vor allem um Angaben, wo künftig eine Fernwärmeversorgung vorgesehen ist oder ob das Stromnetz für Wärmepumpen verstärkt wird.

Nach Angaben des Energieministeriums gibt es in Thüringen bisher noch keine Wärmeplanung, die den Vorgaben des Bundesgesetzes entspricht. Die Städte Erfurt und Jena hätten aber bereits damit begonnen – sie liegen deutlich über der Marke von 100.000 Einwohnern. Zudem haben laut Ministerium bereits mehr als 20 Städte und Gemeinden Fördermittel vom Bund für ihre Wärmeplanung beantragt. Dazu gehörten Gera, Gotha, Eisenach, Meiningen, Bad Lobenstein, Leinefelde-Worbis, aber auch kleine Gemeinden wie die Krayenberggemeinde (Wartburgkreis) mit etwa 5000 Einwohnern.

Gemeinsame Planung von Kommunen möglich

Nach dem Vorschlag an den Landtag sollen in Thüringen die Kommunen die Verantwortung für die Wärmeplanung haben. Möglich sein sollen sogenannte Konvoiverfahren, also gemeinsame Wärmeplanungen mehrerer Gemeinden. Auch jede andere mögliche Form von Zusammenarbeit zwischen den Kommunen soll unterstützt werden. Für Wärmepläne soll eine Veröffentlichungs- und Anzeigepflicht bestehen.

Gerade auch für die kleineren Kommunen im ländlichen Raum müsse die Wärmeplanung rechtssicher und finanzierbar sein, erklärte Stengele. „Ich hoffe sehr, dass der Landtag die Arbeit für das Gesetz zügig aufnimmt und abschließt, um den Kommunen auf dem Weg zu Wärmeplanung angemessen zu helfen.“

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