Parteien: Am Landesverfassungsgericht sind Stellen neu zu besetzen

Am Berliner Landesverfassungsgericht müssen mehrere Stellen neu besetzt werden. Im Hintergrund laufen dazu Gespräche. Die Regierungsparteien brauchen dafür allerdings die Stimmen der Opposition.

Sechs von neun Richterstellen am Landesverfassungsgericht müssen schon lange neu besetzt werden. Die Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus suchen nach einer Lösung. Aber es geht nur schleppend voran. Derzeit laufen dazu Gespräche, wie die beteiligten Fraktionen auf Anfrage einhellig mitteilen. Fünf Richterinnen und Richter sind derzeit nach Angaben des Landesverfassungsgerichtshofs nur noch kommissarisch im Amt, weil ihre siebenjährige Amtszeit bereits abgelaufen ist. Richterin Margarete von Galen ist seit Anfang Oktober sogar gar nicht mehr im Amt. Sie hatte im Sommer um ihre Entlassung gebeten. Ihre Amtszeit war ebenfalls bereits um, ihre Stelle ist seitdem nicht besetzt.

Bei der Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit nötig

Ideal ist der Zustand nicht. Der Landesverfassungsgerichtshof ist zwar arbeitsfähig, aber der Druck hat zugenommen, sich über die Neuwahl der Richterinnen und Richter zu einigen. Das ist Aufgabe der Fraktionen im Landesparlament. Bei der Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit vorgeschrieben. 

Die Regierungsparteien CDU und SPD können diese Personalfrage also nicht unter sich ausmachen. Sie müssen sich zumindest mit Teilen der Opposition einigen. Dafür würden die Stimmen der Grünen ausreichen. Die drei Parteien stellen 120 von 159 Abgeordneten. Die Grünen wollen aber, dass auch die Linke einbezogen wird. 

Parteien sind zu dem Thema in Gesprächen

Die Fraktionsspitzen seien zum Thema Neuwahl der Richter im Austausch, so ein Sprecher der Links-Fraktion. Ein Fraktionssprecher der Grünen bestätigte, es habe in den vergangenen Wochen bereits mehrere Gesprächsrunden gegeben. Beide Parteien hatten Mitte Januar Druck gemacht und in einem Brief an CDU und SPD gefordert, bei dem Thema endlich voranzukommen. Die Situation sei nicht tragbar.  

Das Thema ist allerdings heikel. Bei Linken und Grünen gibt es den Verdacht, dass insbesondere die CDU verhindern will, dass die Linke bei den Wahlvorschlägen mitreden beziehungsweise einen Vorschlag für eine der zu besetzenden Stellen beanspruchen kann. Welcher Partei wie viele Wahlvorschläge zustehen, ist nicht klar geregelt. Aus der Stärke der Fraktion lässt sich nicht eindeutig eine Zahl ableiten.  

Bei acht der neun Stellen dürfte das zwar unstrittig sein. Welche Partei den Vorschlag für die neunte machen darf, gilt als offen. Eine Lösung könnte sein, dafür eine Person zu finden, zu der alle vier beteiligten Fraktionen Ja sagen können, ein neutraler Experte ohne Parteibuch. Die Suche ist dem Vernehmen nach noch nicht abgeschlossen. Bei der Plenarsitzung im Abgeordnetenhaus am Donnerstag stand das Thema deshalb nicht auf der Tagesordnung. 

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