Landgericht Aschaffenburg: Patientinnen vergewaltigt: Haftstrafe rechtskräftig

Die Haftstrafe gegen einen Arzt, der zwei Patientinnen am Untermain vergewaltigt hatte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Aschaffenburg am Mittwoch mit.

Die Haftstrafe gegen einen Arzt, der zwei Patientinnen am Untermain vergewaltigt hatte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Aschaffenburg am Mittwoch mit.

Das Gericht hatte den Kardiologen im vergangenen Oktober zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt und zudem ein dreijähriges Berufsverbot als Arzt für die Behandlung von Frauen verhängt. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe im Prozess gestanden.

Der Mediziner hatte im April 2021 eine Frau wegen Herzbeschwerden behandelt. Bei einer Ultraschalluntersuchung führte er dann ohne Vorwarnung seine Finger in die Scheide der Patientin ein. Das war nach Aussage eines Gutachters medizinisch nicht notwendig.

Eine weitere Patientin musste im September 2022 gegen ihren Willen dem Kardiologen in den Schritt fassen. Zudem berührte der Arzt die Frau laut Anklage in ihrem Intimbereich und drang mit einem Finger in sie ein. Einem dritten Opfer filmte der Angeklagte bei einem Gespräch in der Praxis heimlich unter den Rock.

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