Wohnungspolitik: SPD fordert wirksamere Mieterschutzverordnung

Die Mieterschutzverordnung in NRW ist aus Sicht der SPD-Opposition ein Papiertiger. Sie fordert eine Novelle, die Mietsteigerungen und Umwandlungen in Eigentumswohnungen wirksamer begrenzt.

Die SPD-Opposition fordert die Landesregierung auf, „umgehend eine realitätsbezogene Mieterschutzverordnung zu erarbeiten“. Die seit Juli 2020 geltende Fassung sei tatsächlich ein Abbau des landesrechtlichen Mieterschutzes, kritisiert die Landtagsfraktion in einem am Dienstag beschlossenen Antrag.

Die Fraktion fordert eine wirksamere Begrenzung von Mietpreissteigerungen. Sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene seien dafür Prüf- und Beobachtungsstellen einzurichten. Auch auf Bundesebene müsse sich NRW für Verbesserungen beim Mieter- und Kündigungsschutz starkmachen.

„Nordrhein-Westfalen ist Mieterland“, heißt es im SPD-Antrag. „Von den rund 18,2 Millionen Menschen leben mehr als 10 Millionen in Mietwohnungen. Das sind rund 55 Prozent der Bevölkerung.“

Bislang unterlägen nur 18 von 396 Städte und Gemeinden in NRW vollständig der Mieterschutzverordnung. Das sind: Düsseldorf, Alfter, Bad Honnef, Bergisch Gladbach, Bonn, Bornheim, Hennef (Sieg), Köln, Königswinter, Leichlingen, Niederkassel, Pulheim, Rösrath, Siegburg, Wachtberg, Wesseling, Münster und Telgte. Im Gegensatz zu den rechtlichen Bestimmungen vor 2020 sei diese Beschränkung auf nur 4,5 Prozent aller Gebietskörperschaften in NRW ein massiver Abbau des Mieterschutzes zulasten der Mehrheit der Bevölkerung.

Die Gutachten, die der Mieterschutzverordnung zugrunde lägen, wiesen erhebliche Mängel auf, kritisierte die SPD. Dagegen definiere etwa ein wissenschaftliches Gutachten für die seit Januar 2023 gültige Baulandmobilisierungsverordnung der Landesregierung 95 Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten in NRW – laut einem weiteren Gutachten zum öffentlich geförderten Mietwohnungsbau seien es sogar 225 Kommunen.

Im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen heißt es: „Die Mieterschutz-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird zeitnah auf Basis eines wissenschaftsbasierten Gutachtens zur Identifizierung weiterer angespannter Wohnungsmärkte erneuert.“ Die Kündigungssperrfristen sollen demnach von fünf auch acht Jahre angehoben werden. Im vergangenen Monat hatte das Landesbauministerium auf Anfrage angekündigt, die Mieterschutzverordnung noch vor dem Auslaufen der aktuellen Verordnung Mitte 2025 überarbeiten zu wollen.

Mieterschutzverordnung NRW Koalitionsvertrag NRW, S.114

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