Eigentlich hätten Thüringer Kommunen bis Ende 2023 einen Aktionsplan für Inklusion vorlegen müssen. Doch nur wenige hielten sich an die gesetzliche Frist. Nicht nur das sorgt für Frust.
Auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit haben etliche Thüringer Kommunen eine gesetzliche Frist gerissen. Nur fünf von 22 Kreisen und kreisfreien Städten hätten bis Ende vergangenen Jahres einen Aktionsplan zur Inklusion bei ihm vorgelegt, sagte Thüringens Beauftragter für Menschen mit Behinderung, Joachim Leibiger, der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. „Mit dieser Disziplin bin ich nicht zufrieden. Die Frist ist seit 2019 bekannt gewesen.“ Hintergrund ist eine Regelung im Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, wonach Land und Kommunen bis zum 31. Dezember 2023 einen solchen Maßnahmenplan bei Leibiger hätten vorlegen müssen.
Die Vorgabe hätten nur der Ilm-Kreis, der Wartburgkreis, der Saale-Holzland-Kreis, der Kyffhäuserkreis und der Landkreis Eichsfeld eingehalten, sagte Leibiger. Von einigen weiteren Kreisen wisse er, dass die Konzepte quasi fertig seien. Die Städte Erfurt, Jena und Weimar hätten ältere Pläne, die überarbeitet werden müssten. „Es gibt aber auch Kreise wie Greiz oder Sonneberg und ein paar andere, da habe ich Bauchschmerzen, ob da was kommt.“ Oft hänge das auch daran, ob es hauptamtliche Behindertenbeauftragte vor Ort gebe, die die Erstellung eines solchen Konzeptes begleiten könnten.
Ärger über zu wenig Geld
Verärgert zeigte sich Leibiger über die aus seiner Sicht knapp bemessenen Mittel im Landeshaushalt für die Förderung barrierefreier Maßnahmen. „Ich rechne mit 1,1 Millionen Euro in diesem Haushaltsjahr bei etwa 3 Millionen Euro Bedarf. Aus meiner Sicht hätte man da eine Null dranhängen können.“
Auch habe er eine weitere fachliche Begleitung der kommunalen Pläne gemeinsam mit einer Fachhochschule beantragt, was ihm aber abgelehnt worden sei. „Das ist sowas von ärgerlich, das kann ich teilweise nicht mehr nachvollziehen. Eigentlich habe ich den Politikern eine Steilvorlage gegeben, um etwas zu tun, was direkt sichtbar und nachvollziehbar wird.“
Er gehe davon aus, dass die säumigen Kommunen noch bis zu den Kommunalwahlen Ende Mai ihre Aktionspläne bei ihm einreichten. Darin gehe es darum, kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Inklusion festzulegen, sagte Leibiger. Wer möglichst konkrete Maßnahmen benenne, könne mit mehr Förderung für die Umsetzung rechnen. „Es ist und bleibt für mich das wichtigste Thema. Draußen in den Kommunen schlagen die Menschen mit Behinderung auf und treffen voll auf die mangelnde Barrierefreiheit.“
Gesetzlicher Auftrag zu Atkionsplänen