Auf die Städte und Gemeinden kommt bei der Energieversorgung eine neue Aufgabe zu. Wie ist der Stand in Sachsen-Anhalt und welche Herausforderungen gibt es?
Sachsen-Anhalts Städte und Gemeinden haben vor Verzögerungen bei der Erstellung der kommunalen Wärmepläne gewarnt. Das Thema Personal sei eine Herausforderung, die Kommunen hätten sich bisher nicht vertieft mit der Aufgabe beschäftigt, sagte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Bernward Küper, der dpa. Die meisten Kommunen seien beim Erstellen der Wärmepläne auf externe Dienstleister angewiesen. „Ohne Hilfe von außen geht es nicht“, so Küper. Es gebe aber in Deutschland aktuell nur 300 Büros, die bei der Aufgabe helfen könnten. „Das ist zu wenig.“
Nach neuen gesetzlichen Vorgaben sollen Großstädte bis Ende Juni 2026, kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2028 Wärmepläne erstellen. Die Energienetze sollen aus- und umgebaut sowie Quartierskonzepte und dezentrale Versorgungslösungen entwickelt werden. Erst wenn eine Kommune einen Wärmeplan hat, müssen Hauseigentümer beim Einbau einer neuen Heizung darauf achten, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird.
Küper sagte, in den Verwaltungen müssten die Mitarbeiter für die Aufgabe qualifiziert werden. Das gehe nicht von heute auf morgen. Außerdem müsse der Bund die Kommunen bei der Finanzierung unterstützen.
Das sieht Sachsen-Anhalts Energieminister Armin Willingmann (SPD) ähnlich. Die zeitnahe Erstellung kommunaler Wärmepläne sei wichtig für eine klimaneutrale Wärmeversorgung, sagte er. „Ich erwarte allerdings auch vom Bund, dass er die notwendige finanzielle Unterstützung für die kommunale Wärmeplanung in den Kommunen unbürokratisch und schnell bereitstellen wird.“
Zuerst müssen sich in Sachsen-Anhalt Magdeburg und Halle um die Wärmeplanung kümmern. Die Landeshauptstadt ist dabei, einen externen Dienstleister zu suchen. Die Ausschreibung wird derzeit vorbereitet, wie die Stadt mitteilte. Man werde die gesetzlich vorgegebene Frist einhalten können, hieß es. Auch die Stadt Halle sieht in der Frist bis 2026 kein Problem. Bei der erstmaligen Erstellung der kommunalen Wärmeplanung sei externe Unterstützung sinnvoll und zielführend, sagte ein Sprecher.
Um die Anforderungen aus dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz des Bundes umzusetzen, erarbeitet das Energieministerium in Sachsen-Anhalt aktuell ein entsprechendes Landesgesetz. Dabei geht es unter anderem um Zuständigkeits- und Verfahrensfragen. Der vom Bund vorgegebene Zeitplan sei insgesamt ambitioniert, hieß es. „Ein limitierender Faktor ist unter anderem die Verfügbarkeit von Planungsressourcen, da deutschlandweit viele Kommunen gleichzeitig vor dieser Aufgabe stehen.“