Altersvorsorge: Gender Pension Gap: Wenn die Einkommenslücke zwischen Mann und Frau zur Rentenlücke wird

Frauen bekommen monatlich rund 630 Euro weniger Rente als Männer. Warum das so ist – und wie Sie frühzeitig vorsorgen können.

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Am 6. März ist Equal Pay Day. Der Tag soll an die immer noch existierende Lohnlücke zwischen Männern und Frauen erinnern. Der „Gender Pay Gap“, der durchschnittliche Unterschied in der Bezahlung zwischen Männern und Frauen, beträgt 18 Prozent. Anders gerechnet würden weibliche Beschäftigte 66 Tage im Jahr unbezahlt arbeiten, wenn sie in der verbliebenen Zeit gleich viel verdienen würden wie Männer – eben bis zu jenem 6. März.

Weitaus weniger bekannt, aber noch größer, ist die geschlechterspezifische Lücke bei der Altersversorgung. Der sogenannte Gender Pension Gap besagt, dass Rentnerinnen im Alter rund 30 Prozent weniger Rente zur Verfügung haben als ihre männlichen Altersgenossen. Das berichtet das Statistische Bundesamt. Sie erhalten nur 17.814 Euro oder monatlich 1485 Euro brutto, während es bei Rentnern im Schnitt 25.407 Euro sind. Ohne Hinterbliebenenrenten liegt die Differenz sogar noch höher: bei 42,6 Prozent. Gäbe es einen „Equal Pension Day“, würde dieser am 20. April beziehungsweise ohne Hinterbliebenenrente sogar erst am 3. Juni stattfinden. 

Mütter arbeiten fast neunmal häufiger in Teilzeit

Dabei fußt die Rentenlücke auf denselben Gründen, die schon im Arbeitsleben den Gender Pay Gap verursachen: Frauen haben häufig stärker unterbrochene Erwerbsbiografien als Männer, wählen tendenziell Berufe mit geringeren Einkommen, machen andere Karrieren. Sie kümmern sich häufiger um die Kindeserziehung und Pflege, reduzieren dafür ihre Arbeitsstunden oder hören sogar ganz auf zu arbeiten: Die Teilzeitquote unter Arbeitnehmerinnen liegt bei 47,4 Prozent. Unter den Männern arbeiten nur 10,6 Prozent in Teilzeit. Reduziert man die Auswertung auf Väter und Mütter, die mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, ist die Differenz sogar noch größer: Mütter arbeiten hier zu 64 Prozent in Teilzeit, während es bei Vätern nur 7,3 Prozent sind.

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Hinzu kommt ein struktureller Gehaltsunterschied: Bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit verdienen Frauen tatsächlich rund 7 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Diese Lücke heißt auch bereinigter Gender Pay Gap. Besonders Frauen mit Migrationshintergrund werden beim Gehalt offenbar diskriminiert. Studien zum Thema sind rar, einer Erhebung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2008 zufolge verdienen ausländische Frauen aber noch mal 20 Prozent weniger als in Deutschland geborene.

Weil Frauen deutlich weniger als Männer verdienen, zahlen sie in der Folge auch weniger in die gesetzliche Rente ein und sparen weniger in private Vorsorgeprodukte. So haben sie auch im Alter weniger Geld zur Verfügung. Jede fünfte Frau über 65 war im Jahr 2021 armutsgefährdet (20,9 Prozent). Bei den Männern war es nur jeder sechste (17,5 Prozent). 

Kindererziehungszeiten ausgleichen

Der Gender Pension Gap beziffert das Renteneinkommen pro Person, nicht aber das gemeinsame Haushaltseinkommen. Es kann also sein, dass Paare, die im Alter zusammenleben, die Lücke weniger spüren. Verheiratete, die sich scheiden lassen, haben wiederum Anspruch auf einen sogenannten Versorgungsausgleich. Dazu werden Rentenansprüche aus gesetzlichen und privaten Rentenversicherungen, die während der Ehe erworben wurden, hälftig zwischen den Geschiedenen aufgeteilt. Dafür muss die Ehe mindestens drei Jahre bestanden haben.

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Einige Eheverträge schließen einen Versorgungsausgleich allerdings grundsätzlich aus. Unverheiratete Paare haben ebenfalls keine Ansprüche. Deshalb kann es sinnvoll sein, das Thema Rente bereits mitzudenken, wenn es um die Kinderbetreuung geht. Eine Methode ist beispielsweise, einen privaten Versorgungsausgleich während der Erziehungszeit einzuführen: Der Vollzeit-Part in der Beziehung zahlt dem, der in Teilzeit oder überhaupt nicht arbeitet, einen Ausgleich, damit diese Person privat vorsorgen kann. 

Rein rechnerisch müsste das mindestens der Betrag sein, den die ehemalige Vollzeitkraft in der Teilzeit von ihrer gesetzlichen Rente verpasst. Immerhin erkennt die gesetzliche Rentenversicherung drei Jahre der Kindeserziehungszeit grundsätzlich an, so dass zumindest in diesem Zeitraum die Lücke nicht allzu groß ausfallen dürfte. Einen Karriereknick und damit entgangenen Lohn bildet diese Ausgleichzahlung allerdings nicht ab. Deshalb ist es durchaus gerechtfertigt, einen höheren Betrag zu zahlen.

Bei der Altersvorsorge vom Zinseszinseffekt profitieren

Eine Möglichkeit, fürs Alter vorzusorgen, ist ein ETF-Sparplan auf einen oder mehrere breit gestreute Index-Fonds. Der MSCI World All Country World Index beispielsweise umfasst die größten Börsennotierungen aus 23 Industrie- und 24 Schwellenländern, sodass Sparerinnen mit nur einem Produkt einen Großteil der Börse abdecken können. Bis zur Rente kann zudem der sogenannte Zinseszinseffekt wirken: Wenn zwischenzeitliche Gewinne wiederangelegt werden, steigt die Anlagesumme langfristig exponentiell. 

Zum Beispiel so: Wer 25 Jahre lang 200 Euro monatlich angelegt hat, hat am Ende 60.000 Euro gespart. Bei einer Rendite von 5 Prozent jährlich erhöht sich der Anlagebetrag über die wiederangelegte Rendite um 57.647 Euro auf insgesamt 117.647 Euro. Online-Zinsrechner helfen, das eigene Sparziel oder die notwendige Sparrate zu berechnen. 

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