Notfälle: Jugendamt nach Tod von Kind: Keine Versäumnisse bei Pflege

Die Kreisverwaltung spricht von „tiefer Betroffenheit“: Ein pflegebedürftiges Mädchen stirbt zu Hause. Wurde es angemessen versorgt?

Nach dem Tod eines siebenjährigen Mädchens in der Verbandsgemeinde Maikammer hat das Jugendamt keine Versäumnisse bezüglich des Pflege- und Gesundheitszustands des Kindes festgestellt. Das teilte die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau am Donnerstag mit Hinweis auf eine interne Aufarbeitung mit. Demnach habe es bis zu einem in der vergangenen Woche eingegangenen Hinweis keine Beschwerden oder Meldungen an das Amt gegeben.

Nach diesem Hinweis habe das Jugendamt eine ärztliche Untersuchung veranlasst, bei der keine lebensbedrohliche Gefahr festgestellt und nach der das Kind wieder nach Hause entlassen worden sei.

Das aufgrund einer Krankheit schwerstpflegebedürftige Mädchen war am Sonntag in einer Wohnung in der Verbandsgemeinde Maikammer gestorben. Die Polizei hatte von Hinweisen gesprochen, „dass das Kind nicht angemessen versorgt worden sein könnte“. Zur Klärung der Todesursache hat die Staatsanwaltschaft eine Obduktion beantragt.

Innerhalb der vergangenen sechs Jahre habe die Familie mehrfach, in einem Fall über mehrere Jahre hinweg, das Angebot der sogenannten sozialpädagogischen Familienhilfe in Anspruch genommen, teilte die Kreisverwaltung am Donnerstag mit. Das Kind habe eine spezialisierte Kindertagesstätte und später eine spezialisierte Schule besucht. Die Mutter habe es zu Hause gepflegt. Die vier Geschwister des Mädchens habe das Jugendamt mit Einverständnis der Mutter am Sonntagabend in Obhut genommen.

Die Fach- und Führungskräfte des Jugendamts sowie die gesamte Kreisverwaltung seien tief betroffen von dem Tod des Mädchens und unterstützten die polizeilichen und staatsanwaltlichen Schritte zur Aufklärung des Todesfalls vollumfänglich, hieß es.

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