Wölfe gelten in Deutschland als streng geschützt und dürfen nicht bejagt werden. Wenn ein totes Tier gefunden wird und die Todesursache unklar ist, wird es zu einem Fall für die Polizei.
Nach dem Fund eines Wolfskadavers im Landkreis Ludwigslust-Parchim geht die Polizei auch der Möglichkeit einer illegalen Tötung nach. Fachleute in Berlin hätten nach eingehender Untersuchung des toten Tieres einen gewaltsamen Tod nicht ausschließen können, sagte am Mittwoch ein Polizeisprecher in Ludwigslust. Aufgrund der unklaren Todesursache habe das zuständige Agrar- und Umweltministerium Strafanzeige gestellt. Die Kriminalpolizei in Hagenow habe die Ermittlungen aufgenommen und warte nun auf den ausführlichen Bericht des Berliner Instituts, das mit der Untersuchung der Wölfin betraut worden war. Zudem solle der Sender, den das Tier bereits längere Zeit an einem Halsband getragen habe, ausgewertet werden.
Wie die „Schweriner Volkszeitung“ berichtete, waren die Überreste des toten Wolfes Anfang Februar an einem Wasserlauf nahe Kirch Jesar bei Hagenow gefunden worden. Das Tier habe zu einem in der Region ansässigen Rudel gehört, sei von den Mitarbeitern des landesweiten Wolfsmonitorings aber bereits seit November vermisst worden. Hinweise auf eine Schussverletzung des Wolfes waren laut Polizeisprecher nicht festgestellt worden. In jüngerer Vergangenheit waren Wölfe insbesondere nach Zusammenstößen mit Fahrzeugen umgekommen.
Der Wolf gilt als streng geschütztes Wildtier und darf in Deutschland nicht bejagt werden. Doch lassen regelmäßig Angriffe auf Weidetiere immer wieder Rufe nach einer gezielten Bestandsregulierung laut werden. Vor allem Tierhalter fordern, die Zahl der Wölfe in Grenzen zu halten. Laut Umweltministerium in Schwerin wurden in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt 19 Rudel, 6 Paare und 3 Einzeltiere nachgewiesen.