Die Aktenstapel in der Justiz sollen durch die E-Akte ersetzt werden – auch in Hessen. An einigen Gerichten ist dies einfacher als an anderen. Ist der Zeitplan bis Ende 2025 zu schaffen?
Nach der erfolgreichen Einführung von E-Akten in vielen Fachgerichten und Zivilkammern sieht Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) noch Hürden für die Strafgerichtsbarkeit. „Wir arbeiten an der Optimierung der Abläufe. Die große Herausforderung für die nahe Zukunft ist der Bereich Strafjustiz“, sagte er im Interview der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. Bei der Frage „Wie gelingt der Datentransfer von der Polizei zu den Staatsanwaltschaften?“ sei man bisher nicht so weit, wie viele Beteiligte es sich wünschen würden.
Beispielsweise in Zivilprozessen sei die Einführung der E-Akte einfacher, da bei solchen Verfahren die Anwälte ohnehin schon seit Jahren ihre Schriftstücke elektronisch einreichen müssten. Dies vereinfache auch den digitalen Weitertransport bei Gericht. Im Strafrecht kämen dagegen die Ermittlungsakten der Polizei zu den Gerichten.
Minister Heinz verwies darauf, dass Hessen die Einführung der E-Akte nicht eigenständig betreibt, sondern gemeinsam mit anderen Bundesländern. „In diesem Länderverband, dem sogenannten Eureka-Verbund, ist man wechselseitig voneinander abhängig. Und da ist Hessen auf Zulieferungen von anderen angewiesen.“
Gegenwärtig erklärten die Verbundpartner zwar, dass sie das alles zeitgerecht hinbekämen. „Aber das muss man weiter sehr eng beobachten die nächsten Wochen und Monate.“ Nach den Worten von Heinz sollte die Einführung der E-Akte Dezember 2025 abgeschlossen sein. „Das ist anspruchsvoll, weil in der ursprünglichen Zeitplanung nicht mehr groß Luft ist.“
In Hessen werde inzwischen erfolgreich Künstliche Intelligenz (KI) in der Justiz eingesetzt, um die Gerichte bei der Bearbeitung von Massenverfahren wie Fluggastklagen zu unterstützen, sagte Heinz und verwies auf das Projekt „Frauke“ in Frankfurt. Im Kern sorgt die Software für mehr Übersichtlichkeit bei den Schriftsätzen, die sich bei solchen Massenverfahren sehr ähneln, wie Heinz erläuterte. „Am Schluss entscheidet aber immer ein Mensch.“
Der Justizminister sieht noch weitere Einsatzmöglichkeiten für KI in der Justiz, etwa bei der Kostenberechnung, einer sehr standardisierten Tätigkeit. Das könne die Rechtspflege entlasten. „Einfache und sich wiederholende Tätigkeiten sollte man, wenn möglich, maschinell erledigen – damit sich die Menschen den schwierigen Dingen widmen können“, argumentierte der Minister.