Die Posse um den Markenrechtsstreit beim Restaurantführer Gault&Millau geht weiter. Ein Gericht hat nun zwar ein Machtwort gesprochen, vom Tisch ist die Sache aber nicht. Die Muttermarke sucht bereits einen neuen Lizenznehmer.
Die Geschichte ist skurril. Erst vor ein paar Tagen ging die französische Muttermarke Gault&Millau International an die Öffentlichkeit, um seinen deutschen Lizenznehmer hart anzuprangern. Der Münchner Verlag Henris Edition nutze den Namen seit Monaten unrechtmäßig, die Verträge seien längst aufgekündigt. Von Verletzung vertraglicher Verpflichtungen und ausbleibenden Zahlungen war die Rede, die Aufregung groß. Bei Henris Edition zeigte man sich empört. Und das im wahrsten Sinne des Wortes zu Recht, wie ein Gericht jetzt bestätigte. War alles nur viel Lärm um nichts?
Glaubte man dem Schreiben der Muttermarke, musste man davon ausgehen, dass der Münchner Verlag nichts anderes als Schindluder mit dem guten Namen des renommierten Restaurantführers treibt. Aufs Schärfste kritisiert wurden darin unter anderem die Bewertungssysteme und -methoden, die in „keiner Weise die Standards, die Ethik und die Werte“ widerspiegelten, für die die Marke seit der Gründung stehe. Tatsächlich beschreitet der Gault&Millau Deutschland seit geraumer Zeit etwas andere Wege als andere Ausgaben. So verzichtet er beispielsweise auf die bekannten Bewertungspunkte und beschränkt sich darauf, maximal fünf Hauben zu vergeben. Gault&Millau vor dem Aus?14.40
Markenrechtsstreit bei Gault&Millau
Die Behauptung von Gault&Millau International: Die Trennung von dem deutschen Lizenzpartner sei seit Mitte November vergangenen Jahres gültig. Henris Edition widersprach dem vehement, nannte die „derzeit im Umlauf befindlichen Nachrichten ruf- und geschäftsschädigend“. Die Lizenzkosten seien bis einschließlich 2025 bezahlt, die Lizenz weiterhin gültig. Juristische Schritte würden geprüft.
Gesagt, getan. Schneller als erwartet, gibt es nun in dem Markenrechtsstreit eine rechtliche Bewertung. Wie Henris Edition in einem Pressetest mitteilte, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Vorwürfe von Seiten Gault&Millau International vollumfänglich zurückgewiesen. Zum gleichen Ergebnis sei zuvor schon das Landesgericht Duisburg gekommen. Laut dem Münchner Verlag habe das Gericht die Vorwürfe als „unbegründet“ und „nicht glaubhaft“ abgewiesen. Mehrere Medien berichteten. Guide Michelin 2023 – FS
Henris Edition: „Unhaltbare böswillige Vorwürfe“
Die Bewertung des Gerichts ist demnach eindeutig. Von ausstehenden Lizenzzahlungen könne nicht die Rede sein, stattdessen bestehe gar ein Guthaben zu Gunsten Henris Edition. Es seien weder Pflichtverletzungen festgestellt worden, noch lägen Markenverletzungen vor. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass es an jeglichen Gründen für eine wirksame Kündigung des Lizenzvertrags durch Gault&Millau International fehle. „Wir waren über die unhaltbaren und böswilligen Vorwürfe zutiefst betroffen“, so Hannah Fink-Eder, Geschäftsführerin von Henris Edition. Sie dankte für den großen Rückhalt, den der Verlag aus der Branche erfahren habe.
Auf Basis des Gerichtsbeschlusses ist für Henris Edition klar, dass der Verlag rechtmäßiger Lizenzinhaber bleibt. Die Arbeit werde fortgesetzt. Die Ergebnisse der anonymen Restauranttests- und Weinverkostungen sollen wie geplant fortwährend in der zugehörigen App veröffentlicht werden, auch der gedruckte Restaurantführer soll im Herbst erscheinen. „Offensichtlich haben die Angriffe auf uns als deutschen Lizenznehmer ganz andere Hintergründe als unsere seriöse Umsetzung der gültigen Lizenz“, so Hans Fink, Mitgründer des Verlags. Er kündigte an, dass man gegen solche Behauptungen, wie zuletzt von Gault&Millau International vorgetragen, entschieden vorgehen wolle und fordert die Lizenzgeber auf, „zur professionellen Arbeit zurückzukehren“.
Gault&Millau International bleibt hartnäckig
Gault&Millau International hat sich inzwischen auf Anfrage von „Falstaff“ geäußert, das Statement liegt dem Stern vor. Darin wird klar, dass die Sache mit den Gerichtbeschluss nicht vom Tisch ist. Im Gegenteil. Die Muttermarke pocht weiterhin darauf, dass Gebühren nicht bezahlt worden seien und „zahlreiche Verstöße gegen vertragliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Lizenz, der Marke und der Logos“ vorlägen, weshalb man am Oberlandesgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung habe erwirken wollen.
Der Antrag sei allerdings abgelehnt worden, ohne dass der Fall inhaltlich geprüft worden sei. Die Voraussetzung der Dringlichkeit sei nicht erkannt worden, da die Weigerung die Lizenzgebühren zu zahlen sowie die Regelverstöße seit Monaten bekannt seien. Zudem habe die „vom Gericht vorgenommene Berechnung der von Henris nicht beglichenen Beträge“ von der von Gault&Millau abgewichen. Da der Verlag Henris Edition die Marke Gault&Millau weiterhin „ohne jede rechtliche Grundlage“ nutze, sei „ein neuerlicher Konflikt eröffnet“ worden. Die Muttermarke kündigte an, dass die laufenden Verfahren nun in der Schweiz fortgesetzt würden.
Wie der Ceo von Gault&Millau International, Patrick Hayoun, „Falstaff“ mitteilte, suche man bereits nach einem neuen Lizenznehmer in Deutschland: „Wir werden sicherstellen, dass wir einen neuen Partner für Deutschland finden, wir haben eine große Nachfrage.“
Die letzten drei Absätze wurden nach Veröffentlichung des Artikels ergänzt.