Justiz: Ermittlungen wegen Anfangsverdachts der Untreue in Gießen

Ist es im Zusammenhang mit der Abrechnung ärztlicher Leistungen für minderjährige Asylbewerber zu Fehlverhalten in Gießen gekommen? Die Staatsanwaltschaft geht einem Anfangsverdacht auf Untreue nach.

Die Staatsanwaltschaft Gießen prüft, ob es in den Jahren 2017 und 2018 möglicherweise zu Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Abrechnung ärztlicher Leistungen bei der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer in der mittelhessischen Stadt gekommen ist. Es sei „nach sorgfältiger Überprüfung“ ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Untreue eingeleitet worden, teilte die Behörde auf Anfrage mit. Gegen wen konkret sich das Verfahren richtet, ließ die Staatsanwaltschaft offen.

Dabei werde untersucht, ob die Stadt Gießen im Zusammenhang mit der Rechtskraft eines Urteils des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2019 pflichtwidrig auf eine Rückforderung möglicherweise überhöhter Zahlungen an Ärzte verzichtet habe. Während der Flüchtlingskrise hatte sich in Gießen eine Clearingstelle für unbegleitete minderjährige Ausländer befunden, über die auch eine Weiterverteilung der jungen Menschen in andere Bundesländer lief. In einem Rechtsstreit um die Erstattung von Arztkosten hatte sich eine Kommune aus Rheinland-Pfalz in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz gegen Gießen durchgesetzt. Der Entscheidung zufolge hätten demnach die Kosten für medizinische Behandlungen nicht nach privatärztlichem Satz abgerechnet werden dürfen.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, man gehe der Frage nach, ob der Stadt überhaupt Rückzahlungsansprüche zustanden, wann diese fällig wurden und gegebenenfalls auch hätten zurückgefordert werden müssen „und ob hierdurch ein strafrechtlich relevanter Schaden entstanden ist“. Zuvor hatten mehrere Medien über das Verfahren berichtet.

Anlass dafür war nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige. Für einen Großteil der darin genannten Vorwürfe seien Ermittlungen zuvor abgelehnt worden, erklärte die Behörde. Lediglich bezüglich eines Aspekts und „nach sorgfältiger Überprüfung“ sei das besagte Ermittlungsverfahren nunmehr eingeleitet worden.

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