In vielen Städten Hessens werden abgemeldete Fahrzeuge einfach so am Straßenrand abgestellt. Das kann teuer werden – für den Halter oder die Kommune.
Zerbrochene Scheiben und platt gestochene Reifen: In vielen Städten Hessens werden Fahrzeuge ohne Zulassung einfach am Straßenrand abgestellt. Die teils verwahrlosten Schrottautos sind nicht nur ein Ärgernis für Parkplatzsuchende, sondern auch für die Ordnungsämter. Das Abstellen solcher Fahrzeuge im öffentlichen Raum ist eine Ordnungswidrigkeit, wie ein Sprecher der Stadt Kassel erläutert. Für die Entsorgung sind nach Angaben des ADAC Aufgabe die Kommunen zuständig, in deren Gebiet das Fahrzeug steht. Die Kosten holen sich die Städte vom Halter – wenn das möglich ist. Kann dieser nicht ausfindig gemacht werden, kommt die Stadtkasse und damit der Steuerzahler auf.
Als letzten Warnschuss vor dem Abschleppen bringt das Ordnungsamt einen meist roten Zettel an. Die Überschrift „Aufforderung zum Entfernen eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeuges“ weist den Halter darauf hin, dass sein Fahrzeug kostenpflichtig entfernt wird, wenn er es nicht innerhalb einer festgelegten Frist aus dem öffentlichen Verkehrsraum bringt, sagt Jürgen Beck vom Straßenverkehrsamt in Wiesbaden. In der Regel habe der Halter dazu vier Wochen Zeit.
In Frankfurt belaufen sich die reinen Verwaltungskosten für die Entfernung des Schrottautos auf etwa 185 Euro, sagt Ingmar Bolle, Sprecher des Straßenverkehrsamtes. Hinzu kommen die Abschlepp- und Standkosten. Die Verschrottung des Fahrzeugs selbst sei für die Stadt kostenfrei. Kommt es zu einer Versteigerung, wird der Gewinn nach Abzug aller Kosten an den Eigentümer ausgezahlt, erklärt Bolle. Kann der letzte Halter aber nicht ermittelt werden, gehen die Kosten zulasten der Stadt.