Rund dreieinhalb Jahre hat das Gericht Vorwürfe gegen den Ex-Geschäftspartner von Bushido geprüft. Am Ende gab es lediglich eine Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft akzeptiert das zunächst nicht.
Die Berliner Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil gegen den Ex-Manager von Rapper Bushido zunächst nicht. Die Behörde habe „zum Zwecke der Nachprüfung“ Revision eingelegt, sagte ein Behördensprecher am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Ob diese tatsächlich durchgeführt werde, hänge von der schriftlichen Urteilsbegründung ab. Bis diese vorliegt, dürften noch einige Monate vergehen. Rechtsmittel müssen jedoch innerhalb einer Woche nach dem Urteil eingelegt werden.
Das Landgericht Berlin sprach Arafat Abou-Chaker, der als Berliner Clan-Chef gilt, am vergangenen Montag nach rund dreieinhalbjährigem Prozess in den wesentlichen Punkten frei. Es verurteilte den 47-Jährigen lediglich zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze von jeweils 900 Euro) wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, weil er heimlich Gespräche mitgeschnitten hatte.
Drei mitangeklagte Brüder im Alter von 42, 46 und 53 Jahren wurden ebenfalls freigesprochen in den Fällen, in denen es um Bushido ging. Bei einem Bruder wurde im Fall einer falschen eidesstattlichen Versicherung von einer Strafe abgesehen. In seinem Fall sah die Staatsanwaltschaft nach Angaben des Behördensprechers von einer Revision ab.
Haftentschädigung für zwei Angeklagte
Nach dem Urteil soll Arafat Abou-Chaker eine Haftentschädigung von 75 Euro pro Tag für gut zwei Wochen Untersuchungshaft bekommen, sein 42 Jahre alter Bruder für rund acht Monate. Von den immensen Prozesskosten müssen angesichts der Freisprüche laut Urteil alle nur einen Bruchteil zahlen. Der Rest fällt der Staatskasse zur Last.
Rapper Bushido war in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger – und ein Großteil der Vorwürfe basierte auf seinen Aussagen. Danach sollte es nach der Trennung der einstigen Geschäftspartner 2017 zu Gewalt gekommen sein, um von dem Musiker eine Millionenzahlung zu bekommen. Die Anklage hatte Abou-Chaker unter anderem versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährliche Körperverletzung und schwere Untreue vorgeworfen.
Gericht: Widersprüche in Aussagen von Bushido
In seinem Urteil machte das Landgericht jedoch klar: Es ist nicht überzeugt von der Aussage Bushidos, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi. Es gebe Widersprüche. Eine versuchte räuberische Erpressung scheide aus rechtlichen Gründen aus, hieß es unter anderem im Urteil. Abou-Chaker habe von Ansprüchen ausgehen können. Über Monate seien Verhandlungen zur Trennung gelaufen. Dem Ex-Manager könne nicht unterstellt werden, dass er keine Zahlungsansprüche gehabt habe. Die Freiheitsberaubung sei nicht nachweisbar, so das Gericht. Auch für eine gefährliche Körperverletzung habe sich die Kammer nicht die für eine Verurteilung erforderliche Überzeugung bilden können, hieß es.