Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Freitag (09.30 Uhr) eine Entscheidung über Verfassungsbeschwerden von Heilpraktikern aus Nordrhein-Westfalen. Sie richten sich gegen das Verbot, im Rahmen einer sogenannten Eigenbluttherapie Blut zu entnehmen. Bei dieser Behandlung wurde das entnommene Blut mit Ozon oder homöopathischen Mitteln versetzt und dann wieder injiziert. (Az. 1 BvR 2078/23 u.a.)
Das Transfusionsgesetz sieht vor, dass nur Ärztinnen und Ärzte oder qualifiziertes Personal unter ihrer Aufsicht Blut entnehmen dürfen. Das gilt nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juni auch für Eigenblutspenden, auch wenn es nur um geringe Mengen Blut geht. Über eine mögliche Wirkung der Behandlung entschied das Bundesverwaltungsgericht nicht. Die Heilpraktiker zogen gegen das Verbot der Blutentnahme vor das Bundesverfassungsgericht.