Bis zu 12 000 Euro Fördergelder können Pflegeeinrichtungen für digitale und technische Ausstattung beantragen. In Sachsen läuft es laut DAK aber schleppend.
Pflegeeinrichtungen in Sachsen haben laut der Krankenkasse DAK noch längst nicht die Fördergelder für Digitalisierung ausgeschöpft. Das geht aus einer repräsentativen Datenanalyse der DAK hervor. Für ihre digitale und technische Ausstattung können zugelassene Pflegeeinrichtungen bis zu 12.000 Euro Förderung erhalten. Laut DAK wurden aktuell mit 9,2 Millionen Euro bislang nur rund ein Viertel der Gesamtmittel aus dem Fördertopf abgerufen. Die DAK ist im gesamten Freistaat für das Antrags- und Auszahlungsverfahren zuständig.
„In weniger als 18 Monaten wird die Anbindung aller Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur verpflichtend, danach folgt bis Ende 2026 die vollelektronische Abrechnung der pflegerischen Leistungen“, erklärte Steffen Meyrich, kommissarischer Leiter der DAK-Landesvertretung in Sachsen. Da damit nicht unerhebliche Investitionssummen einhergingen, bestehe jetzt noch die Chance, für die Anschaffung der digitalen Abrechnungsmöglichkeit finanzielle Unterstützung zu bekommen.
In Sachsen sind demnach rund 3200 Einrichtungen antragsberechtigt. Davon haben bis Mitte Januar dieses Jahres lediglich 1452 Einrichtungen Anträge gestellt. Bislang am häufigsten wurden laut DAK Fördermittel für die Digitalisierung der Pflegedokumentation beantragt. An zweiter Stelle standen Förderanträge für Anschaffungen im Zusammenhang mit der vernetzten Dienst- und Tourenplanung, gefolgt vom internen Qualitätsmanagement.