Im Wirecard-Prozess ist das Klima gereizt. Der als mutmaßlicher Betrüger angeklagte Ex-Vorstandschef Braun bestreitet nicht nur die Vorwürfe, sondern sieht sich von den Richtern benachteiligt.
Im Münchner Wirecard-Prozess ist es am 100. Prozesstag zum Eklat gekommen: Ein Verteidiger des früheren Vorstandschefs Markus Braun warf den Richtern am Mittwoch Verschleierung vor. Rechtsanwalt Nico Werning wollte im Namen Brauns am Mittwoch zunächst einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Markus Födisch und seine zwei Beisitzer stellen und im Saal vorlesen.
Der Vorsitzende lehnte das ab und wies den Anwalt an, den Befangenheitsantrag schriftlich einzureichen. „Die Art und Weise, wie Sie hier die Verfahrensgänge verschleiern, spottet jeder Beschreibung“, beschuldigte Werning anschließend den Vorsitzenden. „Sie wollen einfach nicht, dass die Öffentlichkeit erfährt, was hier geschieht.“
Der Prozess läuft seit Dezember 2022, die Anklage wirft Braun und seinen zwei Mitangeklagten Milliardenbetrug vor. Sie sollen gemeinsam mit weiteren Komplizen über Jahre Umsätze erdichtet haben. Das Gericht hatte am Montag den Haftbefehl gegen den Kronzeugen Oliver Bellenhaus außer Vollzug gesetzt, der den Großteil der Vorwürfe eingeräumt und seinen früheren Vorstandschef schwer belastet hat.
Braun sitzt damit als einziger der drei Angeklagten noch in Untersuchungshaft. Nach Darstellung des früheren Vorstandschefs jedoch war er nicht Täter, sondern selbst Opfer der Kriminellen im Unternehmen. Brauns Anwälte beschuldigen Bellenhaus der Lüge.
Ein Verteidiger Brauns hatte der Münchner Justiz deswegen unmittelbar nach Bellenhaus‘ Freilassung in einer empörten Stellungnahme einen „schmutzigen Deal hinter verschlossenen Türen“ vorgeworfen. Das Gericht wies das am Mittwoch in einer separaten Stellungnahme zurück: „Haftprüfungstermine sind nicht öffentlich“, erklärte ein Sprecher. „Eine wie auch immer geartete Verständigung über das Strafverfahren ist in dem Haftprüfungstermin am 05.02.2024 nicht erfolgt. Es wurde allein über die Voraussetzungen des Haftbefehls und die Bedingungen einer Außervollzugsetzung verhandelt.“