Für den früheren US-Präsidenten Donald Trump könnte ein Gerichtsverfahren wegen seiner Versuche näherrücken, die US-Präsidentschaftswahlen von 2020 zu kippen. Ein Bundesberufungsgericht in Washington wies am Dienstag einen Antrag Trumps auf Immunität vor Strafverfolgung zurück. Die Behauptung Trumps, er könne in der Angelegenheit nicht strafrechtlich belangt werden, sei nicht aufrechtzuerhalten, erklärten die Richter. Ein Sprecher Trumps kündigte an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen.
Die Richter erklärten, Trumps Auffassung sei weder durch Präzedenzfälle noch durch die Verfassung gedeckt. In ihrer Begründung schrieben sie, sie hätten das von Trump geltend gemachte „Interesse an Immunität“ abgewogen gegen das „unabdingbare öffentliche Interesse an der Fortsetzung dieses Verfahrens“. Mit ihrer Entscheidung bestätigten sie die im Dezember getätigte Einschätzung einer Bundesrichterin.
Diese hatte eine Immunität Trumps mit der Begründung abgelehnt, vier Jahre als Präsident hätten diesem „nicht das göttliche Recht der Könige verliehen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit zu umgehen, der seine Mitbürger unterliegen“.
Trump war im vergangenen August von der Bundesjustiz wegen seiner Versuche angeklagt worden, den Ausgang der Präsidentschaftswahl 2020 zu kippen und sich damit an der Macht zu halten. Die Anwälte des Ex-Präsidenten hatten dem entgegengehalten, dass Trump „absolute Immunität“ genieße und nicht für Handlungen strafrechtlich verfolgt werden könne, die in seine Amtszeit im Weißen Haus fielen.
Trump hatte sich nach der Wahl vom November 2020 geweigert, seine Niederlage gegen den Demokraten Joe Biden anzuerkennen. Er erhob vielmehr vielfach widerlegte Vorwürfe des massiven Wahlbetrugs. Trumps Feldzug gegen seine Wahlniederlage mündete im Angriff radikaler Anhänger des abgewählten Amtsinhabers auf den Kongresssitz in Washington am 6. Januar 2021.
Im vergangenen Jahr war Trump bereits in vier Strafverfahren angeklagt worden.