Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen Frauenarzt wegen einer tödlich verlaufenen Schönheitsoperation zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Ein Berufsverbot erhielt der Mann nicht, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Der Mann wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 61-Jährige zum Tatzeitpunkt Chefarzt in einer Klinik im Harz war und gegen Barzahlung bei frei vereinbarten Preisen bundesweit in den Praxen ihm bekannter Ärzte operierte. Dabei bot er unter anderem Brustvergrößerungen und Fettabsaugungen an. Bei dieser Nebentätigkeit kam es im November 2019 zu einer tödlichen Operation.
Der Mann operierte eine 34-Jährige allein in den Räumen einer Allgemeinmedizinerin in Frankfurt. Durch eine falsche Behandlung mit einem Narkosemittel erlitt die Frau einen Herzstillstand. Ein langer Sauerstoffmangel führte zu einem massiven und unumkehrbaren Hirnschaden. Knapp zwei Wochen nach der Operation starb die Frau.