Vor einigen Monaten wurde ein millionenschwerer Nachtragshaushalt beschlossen. Die CDU sieht das Gesetzgebungsverfahren als verfassungswidrig an und will nun klagen.
Die CDU-Landtagsfraktion kritisiert das Gesetzgebungsverfahren zum zweiten Nachtragshaushalt des vergangenen Jahres und will deswegen nun Klage gegen die Landesregierung einreichen. Am Montag soll diese beim niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg eingehen, wie die Fraktion in Hannover ankündigte.
Die Fraktion sieht etwa ihr Recht des freien Mandats sowie die Chancengleichheit verletzt. Die CDU moniert beispielsweise, dass zu wenig Zeit bestanden habe, um sich mit eingebrachten Änderungsanträgen zu beschäftigen. Das Gesetzgebungsverfahren sei deshalb verfassungswidrig.
„Wir lassen damit die Verfassungsmäßigkeit des Handelns der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen gerichtlich überprüfen“, sagte der Fraktionsvorsitzende Sebastian Lechner.
Die CDU hatte im Mai vergangenen Jahres im Landtag versucht, die Abstimmung zum Nachtragshaushalt zu verschieben, weil SPD und Grüne den Nachtrag schneller als nötig durch das Parlament peitschten und dabei die Rechte von Bürgern, Kommunen und Abgeordneten missachteten, wie die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion, Carina Hermann, damals kritisierte.
SPD und Grüne wiesen die Vorwürfe zurück. Volker Bajus, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, sagte, es habe ausreichend Beratungszeit gegeben. „Die Regeln des Landtags sehen keine Fristen für Änderungsanträge vor – das hat sich auch bewährt. Ich habe daher kein Verständnis dafür, dass die CDU jetzt den Staatsgerichtshof wegen einer Geschäftsordnung, die sie selber mit beschlossen hat, bemüht.“ Philipp Raulfs, SPD-Haushaltspolitiker, betonte, man sehe keine Verletzung der Verfassungsmäßigkeit.
Die beiden Regierungsfraktionen SPD und Grüne hatten einen Nachtragshaushalt in Höhe von 776 Millionen beschlossen. Damit sollen etwa Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen unterstützt werden. Zuvor wurde bereits ein Nachtragshaushalt von rund 2,9 Milliarden Euro für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen.